Amt Bornhöved
 

Auszug - Einwohnerfragezeit  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 05.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Dörphus Damsdorf
Ort: 23824 Damsdorf
 
Wortprotokoll

Erweiterung Abfalldeponie

Auf Nachfrage eines Einwohners, ob die vorhandene Abfalldeponie im Bestand erhöht werden soll oder ob zusätzliche Flächen für die Deponie bereitgestellt werden, wird mitgeteilt, dass derzeit nur eine Erhöhung des Bestandes beabsichtigt wird, aber keine neuen Flächen ausgewiesen werden sollen. Die Erweiterung soll einen wirtschaftlichen Betrieb der Abfallbeseitigung gewährleisten.

Nach der Auskunft wird vom Einwohner mitgeteilt, dass in drr Deponie Abfall zwischengelagert wird, auf der Deponie auch Bauschutt abgelagert wird und er die Ablagerungen teilweise für fragwürdig hält. Die darauf folgenden Aussprache endet mit dem Hinweis, dass zum jetzigen Zeitpunkt abgewartet werden muss, wie sich die Angelegenheit entwickeln wird. Sollte eine Erweiterung tatsächlich erfolgen sollen, könnte sich die Gemeinde über das Amt Bornhöved durch einen Rechtsbeistand beraten lassen. Sollte ein juristische Vorgehen dann von der Gemeinde gewollt sein, müsste diese aber auch die Anwaltskosten tragen.

 

Bebauungsplan für das neue Baugebiet

Auf Anfrage eines Einwohners, ob schon ein neuer Planentwurf der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden kann, wird mitgeteilt, dass dieses nicht der Fall ist. Der im vergangenen Jahr der Öffentlichkeit vorgestellte Planentwurf wurde zwar verändert, die Detailplanung ist aber noch nicht abgeschlossen (s. TOP 6).

 

Innenbereichsänderung

Auf den Hinweis, dass über einen vorliegenden Antrag auf Änderung des Innenbereichs von der Gemeinde noch nicht entschieden wurde, erfolgt von einem Anwohner die Mitteilung, dass dazu noch eine neue Begründung folgt.

Weiter wird vom Bürgermeister mitgeteilt, dass er heute einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes bekommen hat.

 

Verkehrsbeschränkung (Gewichtsbegrenzung)

Es wird nachgefragt, ob sich durch die nun angeordnete Gewichtsreduzierung das Verkehrsaufkommen tatsächlich verändert hat. Dazu wird mitgeteilt, dass dieses tatsächlich (zumindest kurzzeitig) der Fall ist bzw. war. Die Anwesenden sind sich aber darüber einig, dass eine dauerhafte Änderung nur erfolgt, wenn die Verkehrsbeschränkung auch kontrolliert wird, da ohne einen entsprechenden Überwachungsdruck Verkehrsregeln oftmals nicht eingehalten werden. Vom Bürgermeister wird dazu ergänzt, dass ihm mitgeteilt wurde, dass das Amt für Kontrollen nicht zuständig ist und die Kontrolle durch bzw. über die Verkehrsaufsicht erfolgen müsste.