Amt Bornhöved
 

Auszug - 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Trappenkamp für das Gebiet "südlich der Arndtstraße, westlich der Gablonzer Straße, nördlich der Danziger Straße, mit Ausnahme der Grundstücke Danziger Straße 15 - 35" hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 10.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2020/308/10GV 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Trappenkamp für das Gebiet "südlich der Arndtstraße, westlich der Gablonzer Straße, nördlich der Danziger Straße, mit Ausnahme der Grundstücke Danziger Straße 15 - 35"
hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

  
Frau Möller und Herr Wolff von ‚ller-Planhren in das Thema ein. Herr Wolff erläutert anhand einer Beamer-Präsentation die eingegangenen Stellungnahmen bzw. deren Abwägung.

 

Der Bürgermeister gibt anschließend den vorliegenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

 


  
Beschlussvorschlag:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 7. Änderung des Bebauungs-planes Nr. 5 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in der Abwägungstabelle aufgeführten Ergebnis geprüft.

 

Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet: „dlich der Arndstraße, westlich der Gablonzer Straße, nördlich der Danziger Straße, mit Ausnahme der Grundstücke Danziger Straße

15 - 35“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.amt-bornhoeved.de“ eingestellt und auch über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

5. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.

 


Abstimmungsergebnis dafür: 16 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0