Amt Bornhöved
 

Auszug - Bericht der Verwaltung zu den Mehrkosten der Baumaßnahme "Seestraße" inkl. Genehmigung von über- bzw. außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 18.10.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:19 Anlass: Sitzung
Raum: Alte Schule Stocksee, Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
Ort: Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
VO/2022/257/06GV Bericht der Verwaltung zu den Mehrkosten der Baumaßnahme "Seestraße" inkl. Genehmigung von über- bzw. außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Nils WieskeAktenzeichen:3.1
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Wieske, Nils
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 Der Vorsitzende verliest den Sachverhalt und die Stellungnahme des Amtes.

 

Herr Jaetzel weist darauf hin, dass die Ausschreibung nicht dem Umfang entsprechen würde, worüber die Gemeindevertretung beschlossen hatte. Er bemängelt, dass mehr Arbeiten ausgeschrieben wurden als von der Gemeinde gewollt und daher die Herstellung Wasserhrung eine Ausbaumaßnahme darstellt, was eine Betragspflicht eröffnet. Das wollte die Gemeinde ausdrücklich nicht. Herr Jaetzel regt die Prüfung des Vorganges durch die Kommunalaufsicht an und macht klar, dass er den Über- und Außerplanmäßigen Auszahlungen so nicht zustimmen kann.

 

Herr Bickel nimmt daraufhin zu dem Sachverhalt ausführlich Stellung.

 

Herr Broziat weist darauf hin, dass die Baufirma auf die Mehrkosten hätte hinweisen müssen bevor sie entstanden sind. Der Nachtrag wurde jedoch erst in einem Zuge mit der Schlussrechnung durch die Baufirma gestellt. Eine ausdrückliche Beauftragung des Nachtrages durch den Bürgermeister konnte daher nicht erfolgen. Herr Broziat und ein Teil des Gremiums schlägt daher die rechtliche Prüfung vor, ob die Baufirma ohne einen Nachtrag die Mehrkosten hätte abrechnen dürfen.

 

Prüfungsergebnis der Verwaltung zu Punkt 2. des Beschlusses:

 

Die Maßnahme ist durch den Auftragnehmer schlussgerechnet. Der Rechnungsausgleich erfolgte einschließlich der Mehrkosten. Das Fehlen einer Mehrkostenanmeldung ist dann nicht schädlich, wenn dem Auftraggeber hieraus kein Schaden entstanden ist. Ein Schaden wäre dann entstanden, wenn die Gemeinde die Leistungen bei angemeldeten Mehrkosten anderweitig billiger vergeben hätte. So liegt der Fall hier aber nicht. Die Angleicharbeiten waren bereits im Ursprungsleistungsverzeichnis enthalten. Während der Maßnahme in der Seestraße stellte sich aber ein erheblicher Mehraufwand gegenüber der Leistungsbeschreibung heraus. Dies war bei der Ausschreibung nicht zu erkennen. Die Mehrleistungen waren Gegenstand einer bereits beauftragten Gesamtleistung. Ein neues Vergabeverfahren für die Mehrleistungen wäre nicht erforderlich gewesen, da der Einheitspreis bereits angeboten war. Die Leistungen wurden zu dem angebotenen Einheitspreis abgerechnet, allerdings mit dem höheren Aufwand. Ein Schaden ist dadurch nicht entstanden. Ein Rückforderungsanspruch gegen die Auftragnehmerin aus der fehlenden Mehrkostenanmeldung besteht somit nicht.
 


  
Beschlussvorschlag:

 

1.) Die Über- und Außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von insgesamt 120.622,18 € (aus dem Ergebnishaushalt 102.208,44 € und aus dem Finanzhaushalt 18.413,74 €) werden genehmigt.

 

2.) Durch das Amt erfolgt eine rechtliche Prüfung, ob die entstandenen Mehrkosten ohne einen Nachtrag einzuklagen sind.

 


Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 2 Stimmenthaltung: 0