Amt Bornhöved
 

Auszug - Wahl eines Wahlprüfungsausschusses  

Konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld
TOP: Ö 14
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 14.06.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:05 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Huus, Tensfeld
Ort: Am hohen Stein, 23824 Tensfeld
 
Wortprotokoll

 

Nach § 39 GKWG hat die Gemeindevertretung nach Nachprüfung durch einen von der Gemeindevertretung gewählten Ausschuss über die Gültigkeit der Gemeindewahl zu entscheiden.

Dieser Ausschuss ist nach § 66 Abs. 1 GKWO in der ersten Sitzung zu wählen.

Da es sich bei diesem Ausschuss um keinen ständigen Ausschuss handelt und das GKWG bzw. die GKWO zu diesem Ausschuss keine näheren Regelungen trifft wird vorgeschlagen, den Ausschuss mit 3 Personen zu besetzen.

Weil die Gemeindevertretung gemäß § 66 Abs. 2 GKWO nach Möglichkeit bereits in der zweiten Sitzung einen Beschluss über die Gültigkeit der Wahl fassen soll, wird zur Sitzung des Wahlprüfungsausschusses unmittelbar vor der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung geladen.

 

Die Wahl der Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses erfolgt gemäß § 40 Abs. 2 GO durch Handzeichen. Vorgeschlagen werden nachstehend aufgeführte Personen

 

Name

Vorname

Bemerkung

Fischer

 

Sven

Gemeindevertreter

Theuer

 

Rainer

Gemeindevertreter

Kiel

 

Meike

Gemeindevertreter

 

Abstimmungsergebnis   dafür: 8   dagegen: 0   Stimmenthaltungen: 0

 

Der Wahlprüfungsausschuss wählt seinen/ihre Vorsitzende/n in eigener Sitzung.