Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2020/283/10GV  

Betreff: Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Tim AndresenAktenzeichen:20
Federführend:20 Finanzen Bearbeiter/-in: Andresen, Tim
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Trappenkamp Vorberatung
16.11.2020 
Fällt aus !!!!Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Trappenkamp      
30.11.2020 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Trappenkamp geändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
10.12.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Verwaltung wurde um Information über eine mögliche Beteiligung an der SH Netz AG gebeten.

 

Die Schleswig-Holstein Netz AG hat 2010 den Schleswig-Holsteinischen Gemeinden ein Beteiligungsangebot unterbreitet, welches 2016 um einen 1. Nachtrag ergänzt wurde und voraussichtlich 2021 um einen 2. Nachtrag ergänzt werden soll.

Die Gemeinde Trappenkamp hat bislang von diesem Beteiligungsangebot keinen Gebrauch gemacht.

  

Für ggf. erworbenen Anteile (nichtbörsennotiert) wird eine Dividende gezahlt, die aus einer feststehenden „Garantiedividende“ und einem variablen Ausgleichsbetrag (Unternehmensergebnis) besteht.

 

Am 26.08.2020 fand eine Informationsveranstaltung zu dem angekündigten 2. Nachtrag des Beteiligungsangebotes statt. Für den 2. Nachtrag wird der geschlossene Konsortialvertrag voraussichtlich im Herbst diesen Jahres angepasst werden. Der 2. Nachtrag zum Beteiligungsangebot selbst wird zum Jahresende erwartet und wurden dazu folgende Eckwerte mitgeteilt:

 

 

bisher

neu

Kapitalgarantie

Ja, bis 2021

Ja, bis 2024

Garantiedividende/Aktie (netto)

152,11 EUR

152,11 EUR

variable Erhöhung Dividende

Ja

Ja

 

Es sind jedoch Anteile in Höhe von mindestens 100.000,00 € zu erwerben. Die genaue Anzahl und der Wert der einzelnen Anteile wird im Frühjahr 2021 neu festgesetzt (zuletzt: Bei einem Aktienkaufpreis von 4.695,24 Euro je Aktie entspricht diese Schwelle einem Mindestkontingent von 22 Aktien.).

 

Weiter wurde mitgeteilt, dass nach bzw. ab 2024 ein weiteres Beteiligungsangebot mit Kapitalgarantie für den Zeitraum 2024 – 2028 angestrebt wird. Eine neue Feststellung des Aktienwertes (Kaufpreis) wird im Frühjahr 2021 erwartet.

 

Nach den vorstehenden Eckwerten besteht zumindest bis 2024 eine weitere Kapitalgarantie für die Gemeinde und verschlechtert sich auch die garantierte Verzinsung des eingezahlten Kapitals nicht. Weiteres bleibt jedoch tatsächlich dem noch ausstehenden Beteiligungsangebot abzuwarten.

  

Wenn der angekündigte 2. Nachtrag zum Beteiligungsangebot wie vorgestellt erfolgt, wäre eine Beschlussfassung zu einer Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG durch die Gemeindevertretung erforderlich. Eine erneute Beteiligung muss seitens der SH Netz AG zugestimmt werden. Dieses erfolgt auf einer der nächsten Hauptversammlungen, so dass dieses vermutlich zum Frühjahr 2021 oder auch später im Frühjar 2022 möglich wäre.

 

Zu erwähnen ist jedoch, dass die Gemeinde derzeit über keine eigenen finanziellen Mittel verfügt und sich der liquiden Mittel der Einheitskasse bedient. Ihre Investitionen werden nahezu ausschließlich über Kredite finanziert. Auch hierfür müsste u.U. ein Kredit (ggf. unter Berücksichtigung weiterer Investitionen) aufgenommen werden. Dieses ist auch in mittelfristiger Zukunft wieder wahrscheinlich. Es ist daher fraglich ob die sich hieraus resultierenden Finanzmittelabflüsse (Zinsen und Tilgung) durch die Einzahlung der Dividenden wieder ausgleichen. Aufgrund der kurzzeitigen Kapitalgarantien sollte auch eine verhältnismäßig kurze Laufzeit mit entsprechend höherer Tilgungsrate vereinbart werden. Es ist daher fraglich, ob sich letztlich hierdurch eine Steigerung der Liquidität ergibt oder nicht sogar eine weitere Verminderung der liquiden Mittel erfolgen würde.

 

Abschließend wird noch darauf aufmerksam gemacht, dass eine Beteiligung der Gemeinde an der Schleswig-Holstein Netz AG nach § 108 Abs. 1 GO vor der eigentlichen Beschlussfassung der Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen ist und diese kann innerhalb von sechs Wochen nach Eingang der Anzeige einer Beteiligung widersprechen.

 

Sollte sich die Gemeinde also grundsätzlich dazu entschließen sich an der SH Netz AG zu beteiligen und entsprechende Anteile zu kaufen, so wäre vor der eigentlichen Beschlussfassung die Kommunalaufsicht hierüber zu informieren. Nach Ablauf der genannten Frist wäre dann eine endgültige Beschlussfassung, sobald das neue Beteiligungsangebot vorliegt, unter Berücksichtigung etwaiger Hinweise der Kommunalaufsicht, vorzunehmen.

 

Etwaige Mittel müssten dann auch im Rahmen der Haushaltsplanungen 2021 bereitgestellt werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Auszahlung in Höhe der jeweiligen Anteile, zukünftig Erhalt der Dividende. Ggf. Auszahlung für Kreditverbindlichkeiten

 

 

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Beschlussvorschlag:

./.

 

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Anlage/n: