Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2020/303/10GV  

Betreff: Aufgabenübertragung zur Bearbeitung des Antragsverfahrens für die Schülerfahrkarten zum Schuljahr 2021/2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Petra Niels
Federführend:11 Bürgerservice Bearbeiter/-in: Niels, Petra
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Trappenkamp Vorberatung
16.11.2020 
Fällt aus !!!!Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Trappenkamp      
30.11.2020 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Trappenkamp ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
10.12.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Sachverhalt:

Vom Kreis Segeberg ist beabsichtigt, dass die Gemeinde Trappenkamp als Schulträger die Aufgabe der Bearbeitung des Antragsverfahrens für die Schülerfahrkarten (Listenschülerverfahren) zum Schuljahr 2021/2022 per Vertrag unbefristet auf den Kreis Segeberg überträgt.

Zur Zeit gilt, dass die Gemeinde Trappenkamp als Schulträgerin im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Schülerbeförderung) allen Schüler*innen, die Schulen in ihrer Trägerschaft besuchen, entsprechende Schülerfahrkarten zum Besuch der gewählten Schule zur Verfügung stellt. (gemäß § 114 des Schulgesetzes des Landes Schleswig-Holstein in Verbindung mit der gültigen Satzung des Kreises Segeberg über die Anerkennung der notwendigen Kosten der Schülerbeförderung vom 03.03.2011 in der geänderten Fassung des Kreistagsbeschlusses vom 07.03.2013).

Zukünftig überträgt die Gemeinde Trappenkamp als Schulträger die Aufgabe der Bearbeitung des Antragsverfahrens für die Schülerfahrkarten (Listenschülerverfahren) zum Schuljahr 2021/2022 per Vertrag unbefristet auf den Kreis Segeberg. Der Kreis Segeberg ist grundsätzlich berechtigt, die Aufgabe zwecks zentraler Bearbeitung an Dritte zu übertragen.

Die einmaligen und die laufenden Kosten für das Antragsverfahren, sowie die Kosten für die Fahrkarten gemäß Satzung trägt der Kreis Segeberg.

Der Schulträger, die Schulen, der Kreis Segeberg und ggfs. Dritte bleiben gemäß Vertrag in der Verpflichtung, sich auch weiterhin bezüglich des Antragsverfahrens abzustimmen und notwendige Daten auszutauschen. Die Ausgabe der Schülerfahrkarten (E-Tickets) an die Schüler*innen erfolgt durch die Schulen.

Die endgültigen Regelungen werden über den konkreten Vertrag abgeschlossen.

Gegenstand des Beschlusses sollte vorerst die Aufgabenübertragung sein.

 

Der Vertrag in seiner Endfassung ist gesondert zu beschließen, sobald dieser von Seiten des Kreises vorliegt.

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Trappenkamp als Schulträgerin beschließt die grundsätzliche Aufgabenübertragung zur Bearbeitung des Antragsverfahrens für die Schülerfahrkarten zum Schuljahr 2021/2022 auf den Kreis Segeberg.

 

 

 

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Anlage/n:

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Aufgabenübertragung_Schulträger_Kreise - Entwurf (97 KB)