Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2020/348/08GV  

Betreff: 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tensfeld für das Gebiet nördlich der Kiesstraße (K 52), östlich des Weges "Burade"
a. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
b. Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Carmen KechAktenzeichen:21-1/08/621.3_9
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld Entscheidung
09.12.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Tensfeld hat auf Antrag der Firma Kieswerk Fischer GmbH & Co. KG auf Änderung des Flächennutzungsplanes die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tensfeld für das Gebiet „rdlich der Kiesstraße (K 52), östlich des Weges "Burade" am 27.05.2020 beschlossen. Gleichzeitig hat die Gemeindevertretung den Vorentwurf für die frühzeitige Beteiligung genehmigt.

 

Die beantragte Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf eine Fläche von ca. 3,1 ha nördlich der Kiesstraße K 52, östlich des Weges „Burade“ (s. beigefügte Planzeichnung). Die Planung dient der planungsrechtlichen Entwicklung einer gewerblichen Fläche für die Baustoffaufbereitung (Zwischenlagerflächen für das angelieferte Rohmaterial und die dafür erforderlichen Fahrflächen sowie der Brecheranlage und der Siebanlage) für die Dauer des Kiesabbaus. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt anlassbezogen zur Bestands- und Entwicklungssicherung des Betriebes der Antragstellerin.

 

Der Aufstellungsbeschluss wurde 16.07.2020 bekanntgemacht.

 

Die Nachbargemeinden und die Träger öffentlicher Belange wurden über die Planungsabsichten der Gemeinde unterrichtet und zur Stellungnahme aufgefordert.

 

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind in der beigefügten Begründung zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes unter Kapitel 3 (S. 3-11) enthalten.

 

Die Öffentlichkeit wurde vor der Sitzung der Gemeindevertretung am 23.09.2020 im Rahmen einer Informationsveranstaltung über die Ziele und Auswirkungen der Planung informiert und erhalten ausreichend Gelegenheit zur Äerung und Erörterung.

 

Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 19.10.2020 bis zum 19.11.2020. Stellungnahmen sind daraufhin nicht eingegangen.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 12.10.2020.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten des Verfahrens werden von der Antragstellerin übernommen.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher eigegangen Stellungnahmen werden gemäß angefügter Tabelle zur Kenntnis genommen / berücksichtigt / nicht berücksichtigt.

 

  1. Der geänderte Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet nördlich der Kiesstraße (K 52), östlich des Weges "Burade" und die geänderte Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt (ggf. mit folgenden Änderungen gebilligt:).

 

  1. Der Entwurf des geänderten Planes und die geänderte Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung erneut zu benachrichtigen. Es werden nur die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt, deren Belange durch die am Entwurf vorgenommenen Änderungen berührt sein können.

 

  1. Gemäß § 4a Abs. 3 wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der erneuten öffentlichen Auslegung sowie die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme der sonstigen Träger öffentlicher Belange werden angemessen auf 14 Tage verkürzt.

 

  1. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

 

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Anlage/n:

 

Planzeichnung Gegenüberstellung der Änderung des F-Planes

Begründung 9. Änderung des F-Planes mit Korrekturkennung

Auswertung der Stellungnahmen zum Entwurf

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Planzeichnung Gegenüberstellung der Änderung des F-Planes (2740 KB)      
Anlage 2 2 Begründung 9. Änderung des F-Planes mit Korrekturkennung (2088 KB)      
Anlage 3 3 Auswertung der Stellungnahmen zum Entwurf (48 KB)