Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2022/243/02GV  

Betreff: Finanzbericht 2. Quartal 2022 inkl. der über- bzw. außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Maren Lemberger
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung Bearbeiter/-in: Lemberger, Maren
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Bornhöved Vorberatung
21.09.2022 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Bornhöved ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Entscheidung
10.11.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Da das Sachgebiet 1.2 (Haushalte und Bilanzbuchhaltung) aus verschiedenen Gründen seit mehreren Wochen nicht mehr in voller Stärker besetzt ist, kann der Finanzbericht leider nur in einer reduzierten Form vorgelegt werden.

 

Dieser Beschlussvorlage beigefügt ist je ein Übersicht der Deckungskreise des Ergebnis- bzw. des Finanzhaushaltes in gewohnter Form inklusive des Aufzeigens von Über- und Außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.

 

Ebenso in gewohnter Form ist die Übersicht der Konten von besonderen Bedeutung beigefügt worden.

Der Ergebnishaushalt stellt sich zum 15.09.2022 wie folgt dar: 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Erträge belaufen sich im lfd. Jahr auf

7.564.317,33

 

Das Haushaltssoll 2022 beträgt

8.754.200,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Die Aufwendungen belaufen sich im lfd. Jahr auf

5.348.979,38

 

 Das Haushaltssoll 2022 beträgt

10.220.700,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis

 

-1.466.500,00

 

Der Finanzhaushalt stellt sich zum 15.09.2022 wie folgt dar:

Finanzhaushalt (nur Investitionen und Finanzierungstätigkeit)

 

 

 

 

Die entspr. Einzahlungen belaufen sich im lfd. Jahr auf

43.503,26

(davon 0,00 EUR Kreditaufnahme)

 

 Das Haushaltssoll 2021 beträgt

3.037.900,00

(davon 1.800.000 EUR Kreditaufnahme)

 

 

 

 

 

 

 

Die entspr.  Auszahlungen belaufen sich im lfd. Jahr auf

431.680,90

(davon 98618,07 EUR Kredittilgung)

 

 Das Haushaltssoll 2021 beträgt

3.645.600,00

(davon 217.400,00 EUR Kredittilgung)

 

 

 

 

 

 

 

Die Kreditobergrenze beträgt lt. Haushaltssatzung

1.800.000,00

(durch Kommunalaufsicht gekürzt)

 

 

Die Entwicklung der liquiden Mittel ist folgende:

Liquidität (vorläufig)

 

Liquidität zum 31.12.2010

1.001.642,07 

Änderung 2011 (Jahresabschluss)

-207.440,61 

Änderung 2012 (Jahresabschluss)

-414.923,42 

Änderung 2013 (Jahresabschluss)

-74.716,47 

Änderung 2014 (Jahresabschluss)

-62.089,51 

Änderung 2015 (Jahresabschluss)

-722.172,97 

Änderung 2016 (Jahresabschluss)

1.262.424,83 

Änderung 2017 (Jahresabschluss)

-666.054,56 

Änderung 2018 (Jahresabschluss)

588.132,86 

Änderung 2019 (Jahresabschluss 2019)

-535.796,04 

Änderung 2020 (Jahresabschluss 2020)

319.511,02 

Änderung 2021

 

3.147.101,86 

Änderungen lfd. 2022

1.650.226,23 

Liquidität zum 20.09.2022

5.285.845,29 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Über- und Außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 166.129,12 (aus dem Ergebnishaushalt 97.200,79 € und aus dem Finanzhaushalt 68.928,33) werden genehmigt.

 


Anlage/n:

-          Übersicht Ergebnishaushalt

-          Übersicht Finanzhaushalt

-          Übersicht Konten von besonderer Bedeutung

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Ergebnishaushalt (300 KB)      
Anlage 2 2 02 Finanzhaushalt II 2022 (288 KB)      
Anlage 3 3 Konten von besonderer Bedeutung (173 KB)