Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2024/101/06GV  

Betreff: 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich: "südlich der Straße Waldweg, Teilfläche des Flurstücks 150, Flur 7, Gemarkung Stocksee, westlich anschließend an die vorhandene Bebauung Waldweg 9 - 9b bis angrenzend zum Gut Stockseehof"
hier: Abwägung der Stellungnahmen und Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:FB 4.1
Federführend:Fachbereich 4 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee Entscheidung
25.04.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee      
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Stocksee Vorberatung
20.03.2024 
Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Stocksee (offen)   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 01.11.2023 beschlossen, die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „dlich der Straße Waldweg, Teilfläche des Flurstücks 150, Flur 7, Gemarkung Stocksee, westlich anschließend an die vorhandene Bebauung Waldweg 9 - 9b bis angrenzend zum Gut Stockseehof“ aufzustellen. 

 

Ziele der Planaufstellung sind:

 

      die Schaffung attraktiven, zusätzlichen Wohnraumes innerhalb des Gemeindegebietes,

      Eingliederung der geplanten Gebäude hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die umgebende Bebauung,

      Schaffung eines Freiraumpuffers zwischen der geplanten Bebauung und der Gesamtanlage des Stockseehofes,

      Festlegung des Ortsrandes.

 

 

Der Vorentwurf des Planes und die Begründung wurden ebenfalls durch den Beschluss der Gemeindevertretung vom 01.11.2023 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte bereits in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 10.10.2023.

 

Zur frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde die Vorentwurfsfassung den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann sowie den Nachbargemeinden zur Stellungnahme zugesandt. Eine Abwägungstabelle über die eingegangenen Stellungnahmen ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Über die Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen im weiteren Verfahren entscheidet die Gemeindevertretung durch Beschluss.

 

Mit dem nun darüber hinaus zu fassenden Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird das Aufstellungsverfahren zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „dlich der Straße Waldweg, Teilfläche des Flurstücks 150, Flur 7, Gemarkung Stocksee, westlich anschließend an die vorhandene Bebauung Waldweg 9 - 9b bis angrenzend zum Gut Stockseehof“ fortgeführt. Der Entwurf wird nach vorheriger Bekanntmachung für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht und zusätzlich in der Amtsverwaltung zu jedermanns Einsicht ausgelegt. Weiterhin ist eine Stellungnahme von den Nachbargemeinden sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zum Planentwurf und der Begründung einzuholen.

 

Nach Ablauf der Auslegungsfrist und Eingang der Stellungnahmen wird das Büro Möller-Plan alle Stellungnahmen mit einer Wertung versehen und dann über die Amtsverwaltung dem Fachausschuss / der Gemeindevertretung zur weiteren Behandlung vorlegen.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten der Bauleitplanung trägt der Antragsteller.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in der Abwägungstabelle genannten Ergebnis geprüft. Diejenigen, die eine Stellungabnahme abgegeben haben, sind von dem Ergebnis der Prüfung in Kenntnis zu setzen.

 

2. Der Entwurf der 4. Änderung des Fchennutzungsplanesr den Bereich dlich der Straße Waldweg, Teilfläche des Flurstücks 150, Flur 7, Gemarkung Stocksee, westlich anschließend an die vorhandene Bebauung Waldweg 9 - 9b bis angrenzend zum Gut Stockseehof und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt / ggf. mit folgenden Änderungen gebilligt: ...

 

3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind in der Weise des § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen öffentlich auszulegen und in den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein einzustellen. 

 

 

 


Anlage/n:

Abwägungstabelle

Planzeichnung

Begründung

Baugrunduntersuchung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 0_20240304_Ausw_Stell_Ausl_fruehz_Behoerdenbet_FP4 (666 KB)      
Anlage 2 2 1_20240304_FP4-5000_A3 (1814 KB)      
Anlage 3 3 2_20240304_Begr_FP4 (2854 KB)      
Anlage 4 4 7_20220516_Baugrundvorerkundung (4989 KB)