Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Beschlüsse zur Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 25.08.2022 | 03GV/22/054 | |||||
Ö 4 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||
Ö 5 | Berichte aus den Ausschüssen | ||||||
Ö 6 | Planung von großflächigen Solarenergiefreiflächenanlagen im Außenbereich hier: Informationen zum informellen Rahmenkonzept und ggf. Beschlüsse zur weiteren Vorgehensweise | VO/2022/327/03GV | |||||
Ö 7 | Bericht über die der Gemeinde zugegangenen Zuwendungen 2020 und 2021 | VO/2022/276/03GV | |||||
Ö 8 | Finanzbericht III. Quartal 2022 inkl. über- bzw. außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen | VO/2022/301/03GV | |||||
Ö 9 | Erlass einer II. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Wasserversorgung in der Gemeinde Damsdorf vom 05.12.2013 | VO/2022/311/03GV | |||||
Ö 10 | Änderung der Nutzungs- und Gebührensatzung übder die Benutzung "Dörphus" | VO/2022/337/03GV | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die I. Nachtragssatzung zur Nutzungs- und Gebührensatzung über die Benutzung des „Dörphus in der Gemeinde Damsdorf der im Entwurf beigefügten Fassung.
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24.11.2022 - Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf | |||||||
Ö 10 - geändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt die I. Nachtragssatzung zur Nutzungs- und Gebührensatzung über die Benutzung des „Dörphus in der Gemeinde Damsdorf der im Entwurf beigefügten Fassung mit folgenden Änderungen:
I. § 8 wird wie folgt gefasst:
Für die Nutzung der Räumlichkeiten beträgt die Benutzungsgebühr
a) für in Damsdorf wohnhafte Personen bei Nutzungen bis 69 Personen 90,00 EUR und ab 70 Personen 130,00 EUR,
b) für nicht in Damsdorf wohnhafte Personen bei Nutzungen bis 69 Personen 230,00 EUR und ab 70 Personen 350,00 EUR.
Sofern die Übergabe des Hausschlüssels nicht ausschließlich an dem überlassenen Tag erfolgt, ist für jeden zusätzlichen Tag eine weitere Benutzungsgebühr von 50,00 EUR je Tag zu entrichten. Dieses gilt nicht für den Tag nach der überlassenen Nutzung, wenn die Rückgabe bis 16.00 Uhr dieses Tages erfolgt.
Eine Sicherheit in Höhe von 100,00 EUR ist für die Rückgabe des Hausschlüssels und nicht erfolgte Reinigung beim Bürgermeister bzw. der Bürgermeisterin zu hinterlegen.
Die Kosten für eine eventuell notwendig werdende besondere Reinigung und bei angerichteten Schäden sind zu begleichen. Der hinterlegte Sicherheitsbetrag von 100,00 EUR wird mit den hierfür zu zahlenden Betrag verrechnet.
II.
Diese I. Nachtragssatzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft. .
Abstimmungsergebnis dafür: 8 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
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Ö 11 | Überlassung von gemeindlichen Flächen an Dritte (Vergabeverfahren/-bedingungen) | ||||||
Ö 12 | Grundsatzbeschluss zur Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges | VO/2022/368/03GV | |||||
Ö 13 | Einwohnerfragezeit | ||||||
Ö 14 | Verschiedenes | ||||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 03 Plan_3_Informelles_Rahmenkonzept_Solar_Damsdorf__GV_2022-11-24 (1940 KB) |