Amt Bornhöved
 

Auszug - Beratung und ggf. Beschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Entrichtung eines Verwaltungskostenanteils an das Amt Bornhöved  

12. Sitzung der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sventana Bornhöved
TOP: Ö 13
Gremium: Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sventana Bornhöved Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 30.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:54 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Schulverbandsvorsteherin berichtet, dass die Änderung des Verwaltungskostenanteils im lfd. Jahr bereits mehrfach bei unterschiedlichen Anlässen angesprochen wurde. Auf Nachfrage wird vom Protokollführer mitgeteilt, dass eine einseitige Vertragskündigung erst zum 01.01.2017 möglich ist, weil eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende besteht. Eine vorherige Änderung ist nur über einen Aufhebungsvertrag zum bisherigen Vertrag möglich. Von Herrn Voß wird die Auffassung vertreten, dass die Schulverbandsversammlung die Interessen des Schulverbandes zu wahren hat und die Interessen von einzelnen Gemeinden dem unterzuordnen sind. Weil eine vorzeitige Vertragsänderung den Schulverband durch eine höhere Zahlung belastet, sollte dieses nicht erfolgen.

 

Von Herrn Schwarz wird dazu jedoch beantragt, einem zu 100 % kostendeckenden Verwaltungskostenanteil zuzustimmen.

 

In der folgenden Aussprache wird vom Protokollführer auf Nachfrage von Herrn Bajorat mitgeteilt, dass nach der Auskunft der Kommunalaufsicht das Innen- und das Bildungsministerium eine Gleichbehandlung der Schulträger Schulverband Sventana Bornhöved und Gemeinde Trappenkamp für zulässig halten und dass sich ein erhöhter Verwaltungskostenanteil auch auf die Schulkostenbeiträge auswirkt.

 

Herr Engelmann gibt zu bedenken, dass der Schulverband bei einem Verwaltungskostenanteil von 150.000 EUR auch zwei eigene Verwaltungsstellen schaffen könnte. Von Frau Scheel wird dazu ergänzt, dass die Leistungen des Amtes Bornhöved für den Schulverband auch von einem anderen Dienstleister erbracht werden könnten und dass alternative Verwaltungsformen geprüft werden sollten.

 

Herr Voß vermutet, dass bei Inanspruchnahme eines anderen Verwaltungsträgers vergleichbare Kosten entstehen werden. Wenn eine eigene Verwaltung beim Schulverband errichtet wird, würden andere Probleme auftreten. Weil die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird, wenn eine Änderung vor 2017 erfolgt, rät er dazu in dieser Angelegenheit die Kommunalaufsicht zu bemühen.

 

Herr Hamann macht darauf aufmerksam, dass die ersten Gespräche in dieser Angelegenheit bereits am 27.04.2015 geführt wurden. Der Verzicht auf eine Kostendeckung beim Amt Bornhöved bei der Verwaltung des Schulverbandes stellt eine freiwillige Leistung dar, die auch von Fehlbetragsgemeinden über die allgemeine Amtsumlage mitfinanziert wird. Dazu teilt Herr Voß mit, dass es einen geltenden Vertrag gibt und er es für unzulässig hält, diesen zum Nachteil des Schulverbandes vorzeitig zu ändern. Nach seiner Auffassung stellt sich in dem Fall die Frage der Untreue, wenn der Schulverband dem zustimmt.

 

Für Herrn Bajorat ist die Errichtung einer eigenen Verwaltung beim Schulverband keine Option, weil dadurch andere Probleme entstehen. Er beantragt jedoch, den bestehenden Vertrag mit dem Amt Bornhöved fristgerecht zum 01.01.2017 zu kündigen. Das Jahr 2016 könnte genutzt werden, um alternative Verwaltungsmöglichkeiten für den Schulverband zu prüfen.

 

Nach der Aussprache wird über folgende Anträge abgestimmt:


Beschluss:

 

Die Schulverbandsversammlung stimmt dem Abschluss eines öffentlich–rechtlichen Vertrages über die Errichtung eines Verwaltungskostenanteils mit dem Amt Bornhöved mit einer Kostendeckung von 100 % zu.


Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 12 Stimmenthaltung: 1

 

Die Schulverbandsversammlung beschließt, den bestehenden Vertrag mit dem Amt Bornhöved über die Wahrnehmung der Verwaltungs- und Kassengeschäfte des Schulverbandes Sventana Bornhöved fristgerecht zum 01.01.2017 zu kündigen.

 

Abstimmungsergebnis dafür: 18 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 2