Amt Bornhöved
 

Auszug - Beratung über die aktuellen Voraussetzungen für eine weitere Dorfentwicklung hier: evtl. Ausweisen eines neuen Baugebietes  

14. Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt, Bau- u. Wegeangelegenheiten der Gemeinde Schmalensee
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Planung und Umwelt, Bau- u. Wegeangelegenheiten der Gemeinde Schmalensee Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 27.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:34 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeindesaal Schmalensee
Ort: Dorfstr. 13, 24638 Schmalensee
 
Wortprotokoll

Frau Jendrny von der Kreisverwaltung in Bad Segeberg erklärt, dass eine bauliche Entwicklung der Gemeinde nur über einen geänderten Flächennutzungsplan und einen konkretisierenden Bebauungsplan möglich ist.

 

Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde, wird aber durch das BauGB und die übergeordnete Planung (Regionalpläne und Landesentwicklungspläne) eingeschränkt.

 

Die absolute Obergrenze der noch freien Wohneinheiten für die Gemeinde Schmalensee lag Ende 2016 bei 14 Wohneinheiten.

 

Herr Bucksch fragt an, ob in einem neuen B-Plan-Gebiet ein Mischgebiet denkbar wäre.  Frau Jendrny erklärt hierzu, dass die Gemeinde „der Chef“ ist und somit die Entscheidung treffen kann. Es müssten jedoch die 14 Wohneinheiten berücksichtigt werden.

 

Bei einem Mischgebiet muss vorher jedoch noch der Flächennutzungsplan geändert werden. Dieser ist durch das Innenministerium zu genehmigen.

 

Vor der Ausweisung eines neuen Baugebietes muss der tatsächliche Bedarf ermittelt werden. Hierbei sollte der demografische Wandel berücksichtigt werden.

 

Auf die Frage des Ausschussvorsitzenden, ob es sinnvoll wäre wenn man „das Dorf“ mit „der Siedlung“ verbindet, erklärt Frau Jendrny, dass diese Verbindung städtebaulich sinnvoll sei.. Hier muss aber geprüft werden, ob eine Bebauung evtl. durch die Landwirtschaft bzw. das Landschaftsschutzgebiet eingeschränkt wäre.

Ggfs. müsste dann auch der Landschaftsplan geändert werden. Dies ist nicht zwingend erforderlich, da der F-Plan nicht mit dem Landschaftsplan übereinstimmen muss.