Auszug - Antrag auf Erlaubnis der institutionellen Tagespflege "Eri's Arche", Bornhöved
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Wortprotokoll |
Mit Datum vom 28.8.2012 wurde der anliegende Antrag an die Gemeinde Bornhöved gestellt.
Aufgrund der Geburtszahlen der unter Dreijährigen innerhalb von Bornhöved und Umland ist der Bedarf von folgenden Faktoren abhängig:
Elternwille
Rechtlicher Anspruch ab 01.08.2013 für 1-jährige
Die Tagespflege ist unter den im Antrag genannten Voraussetzungen auch im Kindertagesstättengesetz geregelt (§2), d.h., sobald die Tagespflegeeinrichtung im Bedarfsplan des Kreises enthalten ist, hat die Gemeinde Bornhöved den Betrieb durch finanzielle Beteiligung sicher zu stellen.
Die Gemeinde hat dann aber auch Kostenerststattungsansprüche gegen Wohnsitzgemeinden, wenn Kinder aus Umlandgemeinden betreut werden.
Nach kurzer Aussprache zieht die anwesende Frau Kapeller den Antrag des Vereins „Familie und Beruf e. V.“ auf Erlaubnis der institutionellen Tagespflege „Eri’s Arche“ Bornhöved zurück und bietet an, im Jahre 2013 - soweit Bedarf und Rechtsanspruch vorhanden sind - kurzfristig den o. g. Antrag zu erneuern und auf die Bedürfnisse der Gemeinde einzugehen.
Die Ausschussmitglieder nehmen die Rücknahme des Antrags zur Kenntnis und werden zu ggb. Zeit auf das Angebot des Vereins „Familie und Beruf e. V.“ zurückkommen.