Auszug - Zukünftige Plakatierungsvorschriften und Standortermittlung für Plakatständer
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis |
Die Gemeinde kann selbst Vorgaben für die Plakatierung mit Werbeschildern machen, z. B. bestimmte Bereiche von Sondernutzungserlaubnissen ausnehmen.
Die Bürgermeisterin erklärt, dass gerade in der Wahlzeit der Standort der Plakate sichtbar sein sollte, denn die Informationen seien wichtig für die Bürger. Die Gemeindevertretung ist sich mehrheitlich* einig, dass im Ortskern in dem Bereich, in dem die grünen Lampen aufgestellt sind, nicht plakatiert werden darf.
Herr Schulz stellt den Antrag, dass nur Wahlwerbung im Ortskern, jedoch mit Rücksicht auf die grünen Lampen plakatiert werden darf. Dem folgt die Gemeindevertretung nicht.
Abstimmungsergebnis dafür: 12 dagegen: 6 Stimmenthaltungen: 0
*geändert laut Beschluss in der Sitzung vom 13.12.2012
Der Tagesordnungspunkt wurde um einen Beschluss zu den unrechtmäßig aufgestellten Plakatwänden anstelle der abgebrochenen Litfaßsäule ergänzt.
In der Einmündung Silgen Bargen/Kronberg und Kirchstraße/Mühlenstraße wurde jeweils eine große Plakatwand unrechtmäßig aufgestellt. Hierfür hat der Aufsteller keine Genehmigung, somit sind die Plakate unrechtmäßig aufgestellt worden.
Die Gemeindevertretung ist sich einig, dass keine Baugenehmigung erteilt werden soll.
Abstimmungsergebnis: dafür: 18 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
Außerdem steht am alten Markt ein Werbeschild der Itzehoer Versicherung laut Herrn Schwarz und Herrn von der Stein auf gemeindlichen Flächen.
Herr Bünn erklärt, dass das Ordnungsamt hierfür nicht zuständig ist. Es handelt sich hierbei um privatrechtliches Handeln. Die Gemeinde hat zu entscheiden, ob das Werbeschild entfernt werden soll oder nicht.
Herr Dockwarder stellt den Antrag, den Beschluss auf die nächste Sitzung am 13.12.2012 zu vertagen, so könne sich jeder ein Bild von der Sachlage verschaffen.
Abstimmungsergebnis: dafür: 18 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0