Amt Bornhöved
 

Auszug - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet "Südlich Belauer Straße, Belauer Straße 41, 41 a - 41 f" hier: 'Beratung und Beschluss über den Vorentwurf  

15. Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt, Bau- u. Wegeangelegenheiten der Gemeinde Schmalensee
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Planung und Umwelt, Bau- u. Wegeangelegenheiten der Gemeinde Schmalensee Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 06.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:56 Anlass: Sitzung
Raum: Gasthof Voß, Dorfstr. 13, 24638 Schmalensee
Ort: Dorfstr. 13, 24638 Schmalensee
VO/2018/002/05GV 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet "Südlich Belauer Straße, Belauer Straße 41, 41 a - 41 f"
hier: 'Beratung und Beschluss über den Vorentwurf
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias Timm
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Jendrny vom Kreis Segeberg, die mit der Erarbeitung des Entwurfes der 1. Änderung des B-Planes Nr. 5 beauftragt wurde, erläutert kurz den Sachverhalt zu diesem TOP. Anschließend stellt sie den Vorentwurf der Satzung der Gemeinde Schmalensee über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet „dlich Belauer Straße, Haus-Nr. 41, 41 a bis 41 f“, gemäß der Beschlussvorlage, vor. Sie bezieht sich insbesondere auf die Kurzbegründung, die ebenfalls der Beschlussvorlage zu entnehmen ist. Anhand der Planzeichnung, die über eine Leinwand für alle sichtbar ist, verdeutlicht sie ihre Erläuterungen.

 

Das Ausschussmitglied Stahl bekundet, dass seiner Meinung nach die vorgeschlagenen Änderungen alle Unzulässigkeiten, die gegen den Ursprungsplan sprechen, hiermit zulassen. Er äert seinen Unmut, dass einige Grundstücksbesitzer erheblich gegen den Regelungsinhalt des B-Planes Nr. 5 verstoßen haben und mit dieser Änderung diese behoben werden.

Zudem stellt er klar, dass im Ursprungsplan keine zweigeschossigen Bauten vorgesehen sind. Frau Jendrny stimmt dem zu und bekundet, dass an der Geschossvorgabe keine Änderungen vorgenommen werden.

Ebenfalls erklärt Frau Jendrny, dass es sich lediglich um einen großgigen Vorentwurf handelt, den der Ausschuss gerne ändern und als Empfehlung an die Gemeindevertretung geben kann.

 

Auf Nachfrage eines Ausschussmitgliedes, ob nach der Änderung des B-Planes für die vorherigen Verstöße ordnungsrechtliche oder strafrechtliche Verfahren eingeleitet werden würde, erläutert Frau Jendrny einige Möglichkeiten, die jedoch im Ermessen der zuständigen Behörde durchgeführt werden können. Sie erklärt, dass die eingeleiteten ordnungsrechtlichen Verfahren gegen die Grundstückseigentümer derzeit in der Warteschleife sind, da die Aufstellung der Änderung des B-Planes durch die Gemeinde beschlossen wurde.

 

Das Ausschussmitglied Holldorf informiert sich über die Möglichkeit, die Grundflächenzahl prozentual anhand der Grundstücksgröße festzusetzen. Frau Jendrny erklärt, dass dies grundsätzlich möglich sei. Nach kurzem Meinungsaustausch unter den Mitgliedern wird diese Regelung, auch aufgrund der sehr unterschiedlichen Grundstücksgrößen, als nicht sinnvoll erachtet.

 

Ein Einwohner möchte zu diesem TOP eine Frage stellen, wird jedoch vom Vorsitzenden auf die zweite Einwohnerfragezeit verwiesen.

 

Nach einer ausführlichen Diskussion der Ausschussmitglieder über den Entwurf zur Satzungsänderungen, werden folgende Beschlussvorschläge gestellt:

 

1)      Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Vorentwurfsunterlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

2)      Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Vorentwurfsunterlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 mit folgenden Änderungen zu beschließen:

 

  1. Die maximale Grundfläche für Wohngebäude beträgt 160 m². Eine Überschreitung um max. 15 m²r die Anlage von Terrassen ist zulässig.
  2. Die in § 19 (4) BauNVO genannten Anlagen dürfen eine Grundfläche von zusammen 75 m² nicht überschreiten.
  3. Die maximale Firsthöhe wird mit 9,30 m über Erdgeschossfertigfußboden festgesetzt.
  4. Es soll nicht, wie in der Planzeichnung vorgeschlagen, ein großes Baufenster zur Errichtung vorgegeben werden. Jedem einzelnen Grundstück soll, angepasst an die bestehenden Bauten, ein Baufenster nach den o.g. Regelungen vorgegeben werden.

 

Es wird über beide Beschlussvorschläge abgestimmt. Es sprechen sich zwei Mitglieder für den Vorschlag Nr. 1 aus und dann drei Mitglieder für den Vorschlag Nr. 2. Ein Ausschussmitglied stimmt keinem der beiden Vorschläge zu.

 

Demnach hat die Abstimmung über die o.g. Vorschläge folgendes Ergebnis:

 


 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Vorentwurfsunterlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 mit den o.g. Änderungen (siehe.2)) zu beschließen.

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 3  dagegen: 2 Stimmenthaltung: 1

 

Frau Jendrny wird, entsprechend dem Beschluss, den Vorentwurf ändern und an die Verwaltung geben. Der geänderte Vorentwurf wird dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt.  

 

Die Sitzung wird von 20.55 Uhr bis 21.05 Uhr unterbrochen.

Frau Jendrny verabschiedet sich und verlässt die Sitzung.