Amt Bornhöved
 

Auszug - Einrichtung eines eingeschränkten Halteverbotes im Silgen Bargen  

26. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 17
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 01.11.2012 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:55 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Amt, Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
Ort: Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
 
Wortprotokoll

Der Gesetzgeber hat sich dazu entschieden, dass Lkws in bestimmten Bereichen nicht regelmäßig parken dürfen. Dies ist allerdings nur auf reine und allgemeine Wohngebiete beschränkt (§ 12 Abs. 3a Nr. 1 StVO).

 

Bei der Straße Silgen Bargen handelt es sich um ein Mischgebiet, sodass diese Regelung hier nicht angewendet werden kann.

 

Nach § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Verkehrszeichen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Die StVO zielt hier auf Beeinträchtigung und Gefährdung für den Fußgänger und Fahrzeugverkehr ab. Diese besonderen Umstände können nicht aus dem Motorenlärm hergeleitet werden, da dieser wesentlicher Bestandteil der Benutzung von Kraftfahrzeugen ist. Auch das Laufenlassen von Motoren bei Lkws für die Inbetriebnahme der Druckluftbremsanlage gehört hierzu.

 

Laut der Stellungnahme des Ordnungsamtes ist ein Halteverbot nicht möglich. Es bestehen keine Aussichten auf ein eingeschränktes Halteverbot.

 

Die Gemeindevertretung nimmt die Ausführung zur Kenntnis und stellt fest, dass keine Möglichkeit zur Beschilderung besteht. Weitere Maßnahmen sind nicht erforderlich.