Amt Bornhöved
 

Auszug - Neubau einer Mobilfunktstation  

19. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 20.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Huus, Tensfeld
Ort: Am hohen Stein, 23824 Tensfeld
VO/2018/077/08GV Neubau einer Mobilfunktstation
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Bianca SchrickelAktenzeichen:21-5/8
Federführend:21-4.1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Schrickel, Bianca
 
Wortprotokoll

Die DFMG Deutsche Funkturm GmbH, eine Tochtergesellschaft der Telekom plant in Schleswig-Holstein den Ausbau des Funknetzes. Dafür sind weitere Standorte für Funkmasten erforderlich.

Die DFMG hat mit mitgeteilt, dass in der Gemeinde Tensfeld beabsichtigt ist, eine neue Mobilfunkstation zu errichten.

Betroffen ist laut Mitteilung der DFMG das Grundstück in der Kiesstraße 2, das nicht im Eigentum der Gemeinde steht.

r dieses Grundstück gibt es den B-Plan Nr. 4 für das Gebiet „dlich der Kreisstraße K 52, östliche Teilfläche des Flurstücks 21/1, Flur 5, Gemarkung Tensfeld.

Die im B-Plan festgesetzte Fläche ist als Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO ausgewiesen.

Nach Rücksprache mit Herrn Proes von der Bauaufsicht des Kreises Segeberg muss für die Errichtung der Mobilfunkstation ein Bauantrag eingereicht werden. Für ein Versagen des gemeindlichen Einvernehmens bedarf es stichhaltiger Gründe.

Falls das gemeindliche Einvernehmen versagt wird, könnte das Einvernehmen durch den Kreis ersetzt werden.

 

Die Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

 

GV E.-D. Mengeling verlässt um 20.55 Uhr die Sitzung.