Auszug - Sonstige Angelegenheiten aus dem Zuständigkeitsbereich dieses Ausschusses
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Wortprotokoll |
Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes wird ein Vermerk der Kämmerei zum Haushaltskonsolidierungserlass vom 23.08.2018 als Tischvorlage verteilt.
Darin wird mitgeteilt, dass die Gemeinde mit Beginn des Jahres 2015 die Voraussetzungen dafür geschaffen hat, ab 2014 Fehlbetragszuweiungen erhalten zu können. Die dafür erforderlichen Mindesthebesätze der Realsteuern sollen zum 01.01.2019 voraussichtlich auf folgende Sätze erhöht werden:
Steuer | Hebesatz bisher | Erhöhung | Hebesatz neu |
Grundsteuer A | 370 % | 10 %-Punkte | 380 % |
Grundsteuer B | 390 % | 35 %-Punkte | 425 % |
Gewerbesteuer | 370 % | 10 %-Punkte | 380 % |
Nachrichtlich werden vom Protokollführer die Ergebnisse der Jahresabschlüsse von 2011 (Einführung des doppischen Rechnungswesens) bis 2015 (aktuellsterJahresabschluss) genannt:
Jahr | Ergebnis | Höhe | Bemerkung |
2011 | Fehlbetrag | -162.311,38 |
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2012 | Fehlbetrag | -1.105.459,37 |
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2013 | Fehlbetrag | -114.157,12 |
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2014 | Fehlbetrag | -102.666,18 | Fehlbetragszuweisung beantragt |
2015 | Überschuss | 320.017,91 |
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Summe | Fehlbetrag | -1.164.576,14 |
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Vom Ausschussvorsitzenden werden die Hebesätze der Realsteuern der anderen amtsangehörigen Gemeinden aus einem „Verzeichnis aller Abgabearten 2018“ vorgetragen. Dieses Verzeichnis ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Der Finanzausschuss wird sich bei der Beratung des Haushaltes 2019 mit diesem Thema beschäftigen müssen.