Auszug - Verpflichtung und Amtseinführung eines Mitgiedes der Gemeindevertretung
|
Wortprotokoll |
Gemäß § 33 Abs. 5 GO verpflichtet Frau Bürgermeisterin Dr. Klüver durch Handschlag den Gemeindevertreter Rainer Pries auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten und führt ihn in seine Tätigkeit ein.