Amt Bornhöved
 

Auszug - Bericht zur Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung 2013  

9. Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Gönnebek
TOP: Ö 4
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Gönnebek Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 14.11.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:41 - 22:50 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Dörphuus Gönnebek
Ort: Rotbüschenkamp, 24610 Gönnebek
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Inhalt der verteilten Beschlussvorlage wird vorgetragen. Insbesondere wird berichtet, dass der Kostendeckungsgrad in der Wasserversorgung in den Jahren 2009 bis 2011 99,95 % betrug.

 

Nach der Planung für 2013 wird die bisher erhobene Gebühr ausreichend sein, um eine Kostendeckung zu erzielen, auch wenn 2.000 EUR für Maßnahmen auf Grund der einheitlichen Rohrnetzpflege vorgesehen sind und 1.200 EUR der Gebührenausgleichsrücklage zugeführt werden, um den Zählertausch der nächsten Jahre zu decken sowie eine Erhöhung des Wasserbezugspreises auf 0,41 €/cbm.

 

Nach kurzer Aussprache wird über nachstehenden Antrag abgestimmt:


Auf Grundlage der vorgelegten Kalkulation wird empfohlen, die Grundgebühr je Grundstück bei monatlich 2 EUR zu belassen und die Verbrauchsgebühren pro Kubikmeter auf 1,35 € zu belassen.

 

Abstimmungsergebnis:   dafür:   3   dagegen:  0    Stimmenthaltung:   0

 

 

Auch hinsichtlich der Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung wird der Inhalt der verteilten Vorlage vorgestellt.

 

Wegen der Kanalverfilmung nach der SüVO ist damit zu rechnen, dass Schäden am Kanalnetz bestehen, die repariert werden müssen. Derzeit lässt sich jedoch nicht verlässlich feststellen, welche konkreten Kosten dadurch entstehen werden und wie hoch eine Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage möglich ist. Wegen dieser Unsicherheit sollte erst nach Beendigung von evtl. Reparaturmaßnahmen eine Gebührenerhöhung erfolgen, da nach den bisherigen Planzahlen mit der bisherigen Gebühr eine Kostendeckung erreicht werden kann.

 

Nach kurzer Aussprache wird über folgenden Antrag abgestimmt:

 

Auf Grundlage der vorgelegten Kalkulation wird empfohlen, mit Wirkung zum 01.01.2013 die Grundgebühr je Grundstück bei monatlich 1,50 € zu belassen und die Zusatzgebühr pro Kubikmeter auf 3,07 € zu belassen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis   dafür: 3   dagegen:  0  Stimmenthaltungen:   0