Amt Bornhöved
 

Auszug - VI. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Gönnebek  

9. Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Gönnebek
TOP: Ö 5
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Gönnebek Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 14.11.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:41 - 22:50 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Dörphuus Gönnebek
Ort: Rotbüschenkamp, 24610 Gönnebek
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die derzeitige Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung sieht vor, dass erst ab dem 25. Kubikmeter ein Abzug von der Abwassergebührenfestsetzung erfolgt, wenn ein entsprechender Nebenzähler vorhanden ist. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat nunmehr jedoch entschieden, dass solch eine Regelung nichtig ist, wenn dafür kein sachliches Kriterium vorhanden ist. Aus diesem Grund ist die Abwassergebührensatzung abzupassen und ist die Mindestmengenabnahme aus der Satzung zu entfernen.

 

Nach einigen Rückfragen und der Feststellung, dass Kostenerstattungen für die Vergangenheit nicht erfolgen werden, wird über nachstehenden Antrag abgestimmt:


 

Beschluss:

 

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, die VI. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Gönnebek in der als Anlage beigefügten Form zu beschließen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis   dafür:  3  dagegen:  0  Stimmenthaltungen:   0

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VI. Nachtragssatzung Erhebung von Abwassergebühren (216 KB)