Amt Bornhöved
 

Auszug - Informationen über den Haushaltskonsolidierungserlass des Landes  

Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 7
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 17.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:35 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Panoramazimmer Trappenkamp, Bürgerhaus
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
 
Wortprotokoll

Der Erlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration wird durch den Protokollführer vorgestellt. Es erfolgt insbesondere eine Erläuterung der beabsichtigten Anhebung der Mindesthebesätze für die Gewährung von Fehlbetragszuweisungen zum 01.01.2019.

 

Hier beabsichtige das Land, die Mindesthebesätze auf Grundsteuer A = 380%, Grundsteuer B = 425% sowie Gewerbesteuer = 380% zu erhöhen. Die möglichen Auswirkungen auf die Steuererträge der Gemeinde werden durch den Protokollführer dargestellt.

 

Nach den Ausführungen des Protokollführers erfolgt seitens des Gemeindedezernenten Schultz eine deutliche Kritik an der Tendenz des Landes zu Steuererhöhungen, dies sei nicht nachvollziehbar.

 

Der Bürgermeister steht einer Steuererhöhung kritisch gegenüber, er sehe den aktuellen Wachstumskurs der Gemeinde durch die höheren Steuern gefährdet, da dies der Gemeinde im Vergleich Wettbewerbsnachteile bringen würde. Die Bürger sollten daher nicht umfangreicher belastet werden als bisher.

 

Ausschussvorsitzender Barkow betrachtet die Steuererhöhung ebenfalls kritisch, merkt jedoch an, dass ein späterer möglicher weiterer Anstieg der Mindesthebesätze nicht außer Acht gelassen werden solle.

 

Ausschussmitglied Wartak hält eine teilweise Erhöhung der Hebesätze für sinnvoll. Sie betrachte es jedoch als notwendig, dass zunächst die Haushaltszahlen des Jahres 2019 vorliegen sollten. Hierzu merkt Herr Schultz an, dass im Falle einer Hebesatzerhöhung bei der Grundsteuer auch eine Erhöhung bei der Gewerbesteuer vollzogen werden müsse, um kein Ungerechtigkeitsgefühl bei der Bevölkerung zu erzeugen. Die Gewerbesteuererhöhung wiederrum könne aufgrund der aktuell guten Konjunkturentwicklung und der hohen Gewerbesteuererträge der vergangenen Jahre ein falsches Signal an die Gewerbetreibenden senden.

 

Nach Ansicht des Vorsitzenden müsse der Haushalt 2019 möglichst ausgeglichen geplant werden, anschließend könne erst über eine etwaige Steuererhöhung entschieden werden. Die Thematik einer möglichen Steuererhöhung solle unabhängig davon jedoch zunächst fraktionsintern weiter beraten werden.

 

Abschließend erfolgt noch eine kurze Erläuterung des aktuellen Haushaltserlasses 2019 des Landes durch den Protokollführer und den Vorsitzenden.