Amt Bornhöved
 

Auszug - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet "Südlich Belauer Straße, Belauer Straße 41, 41 a - 41 f" hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt, Bau- u. Wegeangelegenheiten der Gemeinde Schmalensee
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Planung und Umwelt, Bau- u. Wegeangelegenheiten der Gemeinde Schmalensee Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 19.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:00 Anlass: Sitzung
Raum: Gasthof Voß, Dorfstr. 13, 24638 Schmalensee
Ort: Dorfstr. 13, 24638 Schmalensee
VO/2018/002/05GV-1 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet "Südlich Belauer Straße, Belauer Straße 41, 41 a - 41 f"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1
  Bezüglich:
VO/2018/002/05GV
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende berichtet, dass er bei Frau Jendrny in der Kreisverwaltung war und sich den geänderten Entwurf hat erklären lassen.

 

In der 1. Änderung des B-Plan Nr. 5 werden diverse Punkte geändert.

 

Die Ausschussmitglieder  sind sich darüber einig, dass die geplante Feuerwehrzufahrt, die durch die 1. Änderung einen anderen Verlauf erhalten soll, zwingend hergestellt werden muss. Gleichzeitig wird angeregt, dass diese Zufahrt eine grundbuchliche Absicherung in Form einer Dienstbarkeit zugunsten der Gemeinde Schmalensee erhält.

 

Die Kosten für die Herstellung dieser Zufahrt soll auf die Grundstückseigentümer übertragen werden ebenso die Sicherstellung, dass diese Zufahrt jederzeit befahren werden kann.

 

Aufgrund der Änderung der m²r versiegelte Flächen ist es erforderlich, eine Ausgleichsfläche von 350 m² bereitzustellen. Da die Gemeinde solche Flächen derzeit nicht vorhält, sind sich die Ausschussmitglieder darüber einig, dass diese Flächen durch die Grundstückseigentümer bereitgestellt werden müssen, da diese auch für die Änderung verantwortlich sind.

 

Um die Änderungen des B-Plan Nr. 5 nicht endlos hinausziehen zu können, schlägt der Ausschuss vor, dass die betroffenen Grundstückseigentümer eine zeitliche Befristung für die Umsetzung der Änderungen bis zum 31.12.2019 erhalten.

 

Sollten Verstöße gegen den B-Plan Nr. 5 oder seine 1. Änderung bekannt oder vermutet werden, kann dies dem Kreis Segeberg angezeigt werden. Die Einhaltung des B-Plans nebst 1. Änderung obliegt dem Kreis Segeberg.

 

 


Beschlussvorschlag:

1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB) hat die Gemeindevertretung mit dem im dem vorliegenden Abwägungsprotokoll genannten Ergebnis geprüft. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5, 1. Änderungr das Gebiet dlich Belauer Straße, Belauer Straße 41,  41 a - 41 f" und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt (ggf. mit folgenden Änderungen gebilligt:)

3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

4. Den Grundstückseigentümer im Bereich der 1. Änderung des B-Plan Nr. 5 wird zur Umsetzung der Änderungen eine Frist bis 31.12.2019 gesetzt, sie haben auf eigene Kosten dafür Sorge zu tragen, dass die Feuerwehrzufahrt hergestellt und für die Gemeinde Schmalensee eine Dienstbarkeit zur Sicherung der Feuerwehrzufahrt im jeweiligen Grundbuch eingetragen wird.

 

5. Die durch die Erhöhung der versiegelten Flächen notwendige Ausgleichsfläche haben die Grundstückseigentümer bereitzustellen.

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0