Auszug - Mühlenteich
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Wortprotokoll |
H. G. Kruse bittet um Mitteilung, ob der Mühlenteich wieder in Ordnung gebracht werden soll, oder ob dies im Rahmen der Städtebauförderung erfolgt.
Da der Mühlenteich nicht im Planungsgebiet der Städtebauförderung berücksichtigt wurde, wird weiter angefragt, ob die Entschlammung des Teiches derzeit zwingend erforderlich sei.
Nach kurzer Beratung sind die Ausschlussmitglieder überein gekommen, dass dies ein Thema für die Fraktionen ist und dann evtl. erneut im Bauausschuss beraten werden soll.
Wer Eigentümer des Teiches hinter der Volksbank ist, mag durch die Verwaltung geprüft werden.
Hinweis der Verwaltung:
Nach Prüfung der Eigentumsverhältnisse, kann mitgeteilt werden, dass das Flurstück auf dem sich der Teich befindet (Flur 4, Flurstück 744) im Eigentum der Gemeinde Bornhöved steht.