Amt Bornhöved
 

Auszug - Erlass der Haushaltssatzung 2013  

18. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 13.12.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:44 - 21:50 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeindesaal Schmalensee
Ort: Dorfstr. 13, 24638 Schmalensee
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Nach dem Herr Griese die Eckdaten der Haushaltssatzung mit dem Stellenplan der eine Stelle ausweist, vorgetragen hat, wird über folgenden Antrag abgestimmt:


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den Erlass der beigefügten Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit den vorgeschrieben Bestandteilen und Anlagen für das Jahr 2013.

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird

 

1.

im Ergebnisplan mit

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

723.400

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

857.400

 

einem Jahresüberschuss von

0

 

einem Jahresfehlbetrag von

134.000

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf


688.600

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf


762.800

 

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

4.000

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

37.000

festgesetzt.

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

EUR

 

und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

0 EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

7.000 EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0 EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

1 Stelle

 

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

340 %

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

350 %

2.

Gewerbesteuer

350 %

 

 

 

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d der Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.500 EUR.

 

Für den Produktbereich 61 mit den Teilplänen 611000 und 612000 gelten folgende Regelungen:

 

a)      Mehrerträge/Mehreinzahlungen bei Steuern und allgemeinen Zuweisungen können für Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen im selben Jahr bei Umlagen verwendet werden.

b)      Die Zinsaufwendungen/Zinsauszahlungen sind gegenseitig deckungsfähig.

c)       Die Tilgungsauszahlungen sind gegenseitig deckungsfähig.

Im Übrigen gelten die von der Gemeindevertretung aufgestellten Budget- und Deckungsgrundsätze.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis   dafür:  8                dagegen:  0              Stimmenthaltungen:  0