Auszug - Neubau einer Kindertagesstätte hier: Beratung und ggf. Beschlussfassung über die Beauftragung eines Architekten mit den Planungsleistungen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Auch hierzu erläutert Herr Ansgar Kruse aus den Beratungen des Bauausschusses vom 20.10.2020.
Herr Dr. Albertsen schlägt vor, den Beschluss um die Anzahl der Unterbringungsplätze zu erweitern.
Der Neubau soll eine Kapazität für 150 Unterbringungsplätze vorhalten. Davon sollen 120 Plätze mit dem Bau fertiggestellt und nutzbar sein. Eine Ausbaureserve für weitere 30 Plätze soll eingeplant werden.
Des Weiteren soll möglichst kurzfristig mit der Erstellung des Leistungsverzeichnisses für die Ingenieur- und Architektenleistungen begonnen werden.
Herr Dr. Albertsen stellt den Antrag auf Beschlusserweiterung wie vorgetragen.
Daraufhin stellt Herr Hans Georg Kruse den Antrag, den Neubau des Kindergartens für insgesamt 250 Plätze auszurichten.
Da dies der weiterführende Antrag ist, wird über diesen als erstes abgestimmt.
Im Anschluss wird über den Antrag von Herrn Dr. Albertsen abgestimmt.
Beschluss:
Antrag 1:
Die Gemeindevertretung fasst den Beschluss zur Errichtung einer Kindertagesstätte mit einer Kapazität von 250 Plätzen. Die benötigten Finanzmittel sind im Haushalt 2021 bereit zu stellen. Mit der Planung und Durchführung der Maßnahme sollen Ingenieure und Architekten beauftragt werden. Das Ausschreibungsverfahren für die Ingenieur- und Architektenleistungen ist nach Sicherstellung der Finanzierung in 2021 zu beginnen. Mit der Erstellung des Leistungsverzeichnisses für die Ingenieur- und Architektenleistungen soll kurzfristig begonnen werden.
Die Amtsverwaltung wird beauftragt, Fördermittelmöglichkeiten zu prüfen
Antrag 2:
Die Gemeindevertretung fasst den Beschluss zur Errichtung einer Kindertagesstätte mit einer Verfügbarkeit von 120 Plätzen und einer Ausbaureserve für 30 Plätze. Die benötigten Finanzmittel sind im Haushalt 2021 bereit zu stellen. Mit der Planung und Durchführung der Maßnahme sollen Ingenieure und Architekten beauftragt werden. Das Ausschreibungsverfahren für die Ingenieur- und Architektenleistungen ist nach Sicherstellung der Finanzierung in 2021 zu beginnen. Mit der Erstellung des Leistungsverzeichnisses für die Ingenieur- und Architektenleistungen soll kurzfristig begonnen werden.
Die Amtsverwaltung wird beauftragt, Fördermittelmöglichkeiten zu prüfen.
Abstimmungsergebnis zu Antrag 1: dafür: 1 dagegen: 13 Stimmenthaltung: 1
Abstimmungsergebnis zu Antrag 2: dafür: 12 dagegen: 1 Stimmenthaltung: 2