Amt Bornhöved
 

Auszug - Beschluss einer Satzung über die Festlegung eines Sanierungsgebietes für den Bereich des Ortszentrums der Gemeinde Trappenkamp   

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 10.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2020/342/10GV Beschluss einer Satzung über die Festlegung eines Sanierungsgebietes für den Bereich des Ortszentrums der Gemeinde Trappenkamp
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Carmen KechAktenzeichen:21-1/Kh
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

  
Der Bürgermeister erläutert die vorliegende Beschlussvorlage. Er gibt den Beschlussvorschlag zu Abstimmung.

 


  
 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 142 BauGB die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Ortszentrum".

 

 

  1. Das Amt wird beauftragt, die Sanierungssatzung gem. § 143 Abs. 1 ortsüblich

bekannt zu machen.

 

  1. Das Amt wird beauftragt, die Sanierungssatzung und den Nachweis der

Bekanntmachung dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung (MILIG) des Landes Schleswig-Holstein mit der Bitte um Zustimmung zur endgültigen räumlichen Abgrenzung des Fördergebiets gem. A 2.2 Abs. 5 StBauFR SH 2015 zu übersenden.

 

  1. Das Amt wird beauftragt, das Grundbuchamt gem. § 143 Abs. 2 zu ersuchen, in die

Grundbücher, der von der Sanierungssatzung betroffenen Grundstücke, einen Sanierungsvermerk einzutragen.

 

Das Amt wird beauftragt, die Vergabeleistung (VgV-Verfahren) für die Beauftragung eines Sanierungstgers vorzubereiten und an eine qualifizierte Kanzlei zu vergeben.

 


Abstimmungsergebnis dafür: 16 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0