Amt Bornhöved
 

Auszug - Sachstandsbericht zur Zweitwohnungssteuer  

Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Stocksee
TOP: Ö 6
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Stocksee Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 16.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:52 Anlass: Sitzung
Raum: Alte Schule Stocksee, Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
Ort: Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
VO/2021/327/06GV Sachstandsbericht zur Zweitwohnungssteuer
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Maren Lemberger
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung Bearbeiter/-in: Lemberger, Maren
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Vorsitzende verliest die Beschlussvorlage.

 

Die Mitglieder des Ausschusses zeigen sich deutlich unzufrieden über das Tempo der Abarbeitung bei der Erstellung eines neuen Satzungsentwurfes. Es wurde im August zugesichert, dass dem Finanzausschuss noch in diesem Jahr ein Satzungsentwurf präsentiert werdenrde. Da dies nun auch wieder nicht eingehalten werden wird, befürchten die Mitglieder auf Erträge aus den Jahren 2019 und 2020 verzichten zu müssen. 

 

Frau Eglinski erläutert, dass Gerichte das geplante Vorgehen zur Rückwirkenden Inkraftsetzung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer bereits bestätigt haben.

Weiter drückt sie Verständnis für die vorgetragenen Befürchtungen aus. In der Amtsverwaltung ist eine Kollegin mit der Aufgabe betraut und durch verschiedene Schulungen gut in das Thema eingearbeitet. Diese Kollegin sei dieses Jahr vermehrt krankheitsbedingt ausgefallen, zudem ist auch sie durch, mit der Softwareumstellung zusätzlich anfallende Arbeiten, im Bereich der Verbrauchsabrechnungen zusätzlich belastet worden.    

Auf die Frage wie rechtssicher das sogenannte Lübecker Modell sei antwortet Frau Eglinski, dass verschiedenste Fachleute diesem Model eine hohe Rechtssicherheit attestiert haben.

 

Weiter wird gefragt, welche Folgen ein ignorieren der Fragebögen durch die Zweitwohnungsbesitzer hätte. Frau Eglinski erläutert, dass in diesen Fällen eine Schätzung vorgenommen werden würde. Schätzungen durch die Verwaltung fallen in der Regel zu Gunsten der Gemeinden aus, sodass spätestens nach der Festsetzung durch den Steuerbescheid mit einer Rückmeldung gerechnet wird.

 

Ein Beschluss wird nicht gefasst.


  
Beschlussvorschlag:


Abstimmungsergebnis dafür: dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0