Amt Bornhöved
 

Auszug - Erlass einer V. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Gönnebek über die Erhebung von Abgaben (Benutzungsgebühren) für die Deckung der Kosten der Mitgliedschaft der Gemeinde im Gewässerunterhaltungsverband (Wasser- und Bodenverband) Schwale-Dosenbek  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 07.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:15 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Dörphuus Gönnebek
Ort: Rotbüschenkamp, 24610 Gönnebek
VO/2021/331/04GV Erlass einer V. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Gönnebek über die Erhebung von Abgaben (Benutzungsgebühren) für die Deckung der Kosten der Mitgliedschaft der Gemeinde im Gewässerunterhaltungsverband (Wasser- und Bodenverband) Schwale-Dosenbek
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Anja Behrens
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung Bearbeiter/-in: Behrens, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Bull erläutert die Kalkulation. Für das Jahr 2022 wird nach der bisherigen Kalkulation (2020-2022) für das Jahr 2022 eine Unterdeckung erwartet.

Die Verwaltung hat daher jetzt zwei Lösungsvarianten angeboten.

Der Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung für die Beschlussvariante 2 mit einer Anpassung der Gebühr auf 11,15 € je BE ab dem Jahr 2022 ausgesprochen.

Herr Hamann lässt daher über die Beschlussvariante 2 abstimmen.
 


 

Beschlussvorschlag:

 

Variante 2:

Der jetzige Kalkulationszeitraum wird auf 2020-2021 verkürzt.

 

Die Benutzungsgebühr ist für den Kalkulationszeitraum von 2022 bis 2024 auf 11,15 € je BE anzupassen.

 

Der  Erlass einer V. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Gönnebek über die Erhebung von Abgaben (Benutzungsgebühren) für die Deckung der Kosten der Mitgliedschaft der Gemeinde im Gewässerunterhaltungsverband (Wasser- und Bodenverband) Schwale-Dosenbek gem. anliegendem Entwurf wird beschlossen
 


Abstimmungsergebnis dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0