Amt Bornhöved
 

Auszug - Wahl eines Wahlprüfungsausschusses  

Konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek
TOP: Ö 13
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 21.06.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:58 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Tarbek
Ort: Dörpplatz 1a, 24619 Tarbek
 
Wortprotokoll

Nach § 39 GKWG hat die Gemeindevertretung nach Nachprüfung durch einen von der Gemeindevertretung gewählten Ausschuss über die Gültigkeit der Gemeindewahl zu entscheiden.

Dieser Ausschuss ist nach § 66 GKWO in der ersten Sitzung zu wählen.

Da es sich bei diesem Ausschuss um keinen ständigen Ausschuss handelt und das GKWG bzw. die GKWO zu diesem Ausschuss keine näheren Regelungen trifft wird vorgeschlagen, den Ausschuss mit 3 Personen zu besetzen.

Die/ Der Vorsitzende wird durch den Ausschuss selbst gewählt. Es erfolgt der Hinweis, dass die Sitzung des Wahlprüfungsausschusses 30 Minuten vor Beginn der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung erfolgen soll, weil möglichst in der zweiten Sitzung der Gemeindevertretung eine Entscheidung zur Gültigkeit der Wahl getroffen werden soll.

 

Die Wahl der Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses erfolgt gemäß § 40 Abs. 2 GO durch Handzeichen. Vorgeschlagen werden nachstehend aufgeführte Personen

 

Name

Vorname

Bemerkung

Blanke

Jörg

Gemeindevertreter

Urbanski

Maria

Gemeindevertreterin

Greiner-Stürmer

Fritz-Erich

Gemeindevertreter

 

Abstimmungsergebnis   dafür:  7  dagegen: 0   Stimmenthaltungen: 0