Auszug - Bebauungsplan Nr. 1 für den Bereich südlich der Straße Waldweg, Teilfläche des Flurstücks 24/14, Flur 7, Gemarkung Stocksee, westlich anschließend an die vorhandene Bebauung Waldweg 9 - 9b bis angrenzend zum Gut Stockseehof hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Möller vom Planungsbüro Möller stellt die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vor.
Die vorgetragene Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Herr Meyer möchte den Unterschied zwischen einer landwirtschaftlichen Nutzfläche und einer privaten Grünfläche wissen. Frau Möller erklärt, dass eine landwirtschaftliche Nutzfläche als Acker oder Grünland verwendet werden kann und eine private Grünfläche ein Gartenland darstellt. Weiter erzählt sie, dass die Festsetzung der Fläche als private Grünfläche Voraussetzung war, dass dort nur noch ein Baugrundstück entstehen kann. Eine weitere Bebauung ist aufgrund der Nähe zum Stockseehof nicht möglich..
Beschlussvorschlag:
1. Die im Rahmen der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit dem in dem Abwägungsprotokoll genannten Ergebnis geprüft. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 86 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr 1 für den Bereich "südlich der Straße Waldweg, Teilfläche des Flurstücks 24/14, Flur 7, Gemarkung Stocksee, westlich anschließend an die vorhandene Bebauung Waldweg 9 - 9b bis angrenzend zum Gut Stockseehof", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.amt-bornhoeved.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
5. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.
Abstimmungsergebnis dafür: 5 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0