Amt Bornhöved
 

Auszug - Ersatzpflanzungen für gefällte Bäume  

Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 8
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 22.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal Süd Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2024/030/10GV Ersatzpflanzungen für gefällte Bäume
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Nils Wieske
Federführend:Fachbereich 4 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Wieske, Nils
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Ausschussvorsitzende trägt den Inhalt der Beschlussvorlage vor. Bislang ist es so, dass Ersatzanpflanzungen nur erfolgen, wenn diese zur Kompensation für genehmigte Fällungen durch die Untere Naturschutzbehörde festgesetzt werden.

 

Herr Jaouadi regt an, grundsätzlich für jeden entfernten Baum eine Ersatzpflanzung durchzuführen. Er bittet für diesen Wunsch um Zustimmung des Gremiums.

Ein abschließender Beschluss erfolgt durch die Gemeindevertretung. 

Der Antrag des Ausschussvorsitzenden findet die Zustimmung der Ausschussmitglieder.

 

Ausführlich diskutiert wird die Fällung der drei Buchen am Neubaugebiet „Lummerland. Die Untere Naturschutzbehörde hat eine Genehmigung zur Fällung der Buchen erteilt, obwohl diese im Bebauungsplan der Gemeinde als erhaltenswert festgesetzt sind. Die Amtsverwaltung ist bereits um die Aufklärung bemüht. In dem Zusammenhang gibt der Ausschussvorsitzende den Hinweis, dass ihm zugetragen wurde, ein Mitarbeiter der technischen Bauverwaltung habe die Genehmigung zum Befahren des Fußweges mit einem Schwerlastfahrzeug erteilt.

 

Hinweis der Verwaltung:

Eine Genehmigung zum Befahren des Weges mit Fahrzeugen wurde durch einen Mitarbeiter der Bauverwaltung nicht erteilt, weder schriftlich noch mündlich.  

 
 


  

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Trappenkamp verpflichtet sich, Punkt 3 Ihres Beschlusses vom 16.02.2022 auszuführen, indem sie für jeden auf gemeindlichen Grundstücken gefällten Baum eine Ersatzpflanzung durchführt. Das gilt auch für Bäume, für deren Fällung es keiner Genehmigung bedurfte und daher keine Kompensationsauflage seitens der unteren Naturschutzbehörde vorliegt. Standort und Baumart erfolgen in Abstimmung zwischen dem Bürgermeister, dem Bauhof und der Verwaltung.

 


Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0