Amt Bornhöved
 

Auszug - 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich: "südlich der Straße Waldweg, Teilfläche des Flurstücks 150, Flur 7, Gemarkung Stocksee, westlich anschließend an die vorhandene Bebauung Waldweg 9 - 9b bis angrenzend zum Gut Stockseehof" hier:Abwägung der Stellungnahmen und Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.04.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:18 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Stocksee
Ort: Hohedorskamp, 24326 Stocksee
VO/2024/101/06GV 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich: "südlich der Straße Waldweg, Teilfläche des Flurstücks 150, Flur 7, Gemarkung Stocksee, westlich anschließend an die vorhandene Bebauung Waldweg 9 - 9b bis angrenzend zum Gut Stockseehof"
hier: Abwägung der Stellungnahmen und Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:FB 4.1
Federführend:Fachbereich 4 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 Nachdem der Bürgermeister den Sachverhalt vorgestellt hat und im Bauausschuss eine Vorberatung stattfand, erfolgt ohne weitere Aussprache die Beschlussfassung.   
 


  
Beschlussvorschlag:

 

1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in der Abwägungstabelle genannten Ergebnis geprüft. Diejenigen, die eine Stellungabnahme abgegeben haben, sind von dem Ergebnis der Prüfung in Kenntnis zu setzen.

 

2. Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich südlich der Straße Waldweg, Teilfläche des Flurstücks 150, Flur 7, Gemarkung Stocksee, westlich anschließend an die vorhandene Bebauung Waldweg 9 - 9b bis angrenzend zum Gut Stockseehof und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind in der Weise des § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen öffentlich auszulegen und in den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein einzustellen. 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0