Amt Bornhöved
 

Auszug - Erneuter Beschluss über den Entwurf für die Umgestaltung des Spiel- und Bolzplatzes in der Kurlandstraße (Maßnahme 9 des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (IEK))  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 25.04.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:57 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Richard-Hallmann-Schule
Ort: Gablonzer Straße 42, 24610 Trappenkamp
VO/2024/141/10GV Erneuter Beschluss über den Entwurf für die Umgestaltung des Spiel- und Bolzplatzes in der Kurlandstraße (Maßnahme 9 des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (IEK))
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Carmen Kech
Federführend:Fachbereich 4 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Kech, Carmen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Wartak trägt den Sachverhalt der Beschlussvorlage vor.

Herr Schultz bittet darum, zu prüfen, ob der Traktorschwingreifen auf dem Spielplatz verbleiben kann, wenn die Gemeindevertretung sich für den Abriss des vorhandenen Klettersteges entscheidet. Frau Musyal und Frau Kruck bitten die Verwaltung um Prüfung, ob hierfür ausreichend Platz ist.
 


Frau Wartak trägt den Beschussvorschlag der Vorlage mit folgender Ergänzung vor:   
 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, den Entwurf für den Spiel- und Bolzplatz mit folgenden Änderungen erneut zu beschließen:

 

1.)    Abriss des vorhandenen Klettersteges

2.)    Neubau eines Rutschenturmes

(Alternative 2)

 

sowie bittet die Verwaltung um Prüfung, ob der vorhandene Traktoschwingreifen auf dem Spielplatz verbleiben kann.


Abstimmungsergebnis dafür: 13 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

Herr Schultz bittet, bei der Aufwertung von Spielplätzen im Gemeindegebiet mit den ausrangierten Spielgeräten des Spiel- und Bolzplatzes Kurlandstraße, insbesondere auch den Spielplatz am Sportplatzgelände zu berücksichtigen.

 

Hinweis der Verwaltung: Die Prüfung der Landschaftsarchitektin hat ergeben, dass der Platz für den Traktoschwingreifen nicht ausreichend ist und deshalb in der Planung keine Berücksichtigung mehr finden kann.