Amt Bornhöved
 

Auszug - Beratung und ggfs. Beschlussfassung zur zukünftigen Nutzung und Unterhaltung des gesamten Mühlenteiches  

Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 13
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 30.04.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:31 - 21:53 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Amt, Sitzungssaal EG
Ort: Lindenstr. 5, 24619 Bornhöved
VO/2024/155/02GV Beratung und ggfs. Beschlussfassung zur zukünftigen Nutzung und Unterhaltung des gesamten Mühlenteiches
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Dagmar FockengaAktenzeichen:4.1
Federführend:Fachbereich 4 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Fockenga, Dagmar
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 Der Vorsitzende erläutert das Thema anhand der beigefügten Karte, auf dieser die Teiche durchnummeriert sind. Bei einem Gesprächstermin mit der unteren Wasserbehörde des Kreises Segeberg stellte sich heraus, dass die kleinen Teiche südlich des Mühlenteiches genehmigte Fischteiche sind. Diese sind teilweise sehr zugewachsen, könnten aber problemlos als solche wiederhergestellt werden.

 

Die Teiche Nr. 1 und 3 sind Abwasseranlagen und somit technische Einrichtungen, da sie einen Teil des Oberflächenwassers der Autobahn aufnehmen. Diese müssen eingezäunt werden.

 

Teich Nr. 2 könnte als öffentliche Erholungsfläche für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet werden. Herr Petersdorff argumentiert allerdings dagegen, da dieser als Rückzugsfläche für Tiere naturbelassen erhalten werden sollte.

 

Das Gremium ist sich einig, die Teiche Nr. 4 und 5 im Gemeindeeigentum zu belassen. Dem Kaufinteressenten soll allerdings eine „Nutzung gegen Pflege“ angeboten werden.

 

Bezüglich der Entschlammung des Mühlenteiches wird vorgeschlagen den Teich abzulassen. Es ist ein 250er Rohr mit Schieber vorhanden, der über das Gebäude der alten Mühle erreichbar ist. Hier solle mit dem Gebäudeeigentümer Kontakt aufgenommen werden, damit der Zugang gewährt wird, um die technischen Möglichkeiten vorab zu prüfen.
 


 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung

  1. Teich Nr. 2 soll naturbelassen vorgehalten werden
  2. Die Teiche Nr. 4 und 5 sollen nicht verkauft werden. Dem Kaufinteressenten soll eine „Nutzung gegen Pflege“ angeboten werden
  3. Der Mühlenteich soll im Herbst 2024 abgelassen werden. Die technischen Möglichkeiten sollen vorher begutachtet werden, in dem mit dem Eigentümer der Mühle Kontakt aufgenommen wird und der Zutritt zum Gebäude abgestimmt wird.


 


Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0