Amt Bornhöved
 

Auszug - Genehmigung der Kostenberechnung für die Erweiterung und Sanierung des Badehauses am See  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 13
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 11.07.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:14 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved
VO/2024/258/02GV Genehmigung der Kostenberechnung für die Erweiterung und Sanierung des Badehauses am See
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Georg Bickel
Federführend:Fachbereich 4 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Krajewski, Kirstin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Nach der Kostenberechnung zur Ausführungsplanung des beauftragten Planungsbüros steigen die Kosten für das Bauvorhaben an der Badestelle am See auf rd. 1,1 Mio. EUR. Bei der Haushaltsplanung für 2024 wurden die Kosten auf insg. 0,775 Mio. EUR geschätzt von denen 2024 475.000 EUR zahlungswirksam werden. Deshalb sind beim PSK 424020.7851000 für 2024 auch 475.000 EUR bereitgestellt und eine Verpflichtungsermächtigung über weitere 300.000 EUR für 2025.

In der Aussprache wird von Herrn Wundrarm daran erinnert, dass für diese Maßnahme ursprünglich einmal 400.000 EUR geschätzt wurden und schlägt er vor, wegen der Kostensteigerung die Maßnahme zu überdenken, vorerst nur eine Anbauerweiterung vorzunehmen und evtl. im Anschluss über eine Bestandssanierung zu entscheiden.

 

Herr S. Ehlers teilt mit, dass er wegen der Höhe der Sanierungskosten und dem Alter des Bestandsgebäudes Bedenken an der Gesamtmaßnahme hat und schlägt er vor, anstatt einer Bestandssanierung einen Abriss des Bestandsgebäudes vorzunehmen und anschließend neu zu bauen.

Nach der Aussprache wird über folgenden Antrag abgestimmt:
 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, trotz der Mehrkosten an der Umsetzung der Maßnahme festzuhalten, ggf. auch unabhängig von einer Förderung.

Die Finanzierung der Mehrkosten soll ggf. durch einen Nachtragshaushalt sichergestellt werden. Die Ausschreibung der Leistungen soll möglichst noch in diesem Jahr erfolgen


 

Abstimmungsergebnis dafür: 12 dagegen: 2 Stimmenthaltung: 2