Amt Bornhöved
 

Auszug - Erlass einer III. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Stocksee  

4. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 10.12.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:32 - 22:23 Anlass: Sitzung
Raum: Alte Schule Stocksee, Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
Ort: Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Klingler berichtet wie folgt:

 

Laut anliegender Kalkulation ist ab 01.01.2014 eine Anpassung der Verbrauchsgebühr auf 1,55 € je cbm notwendig, um eine Kostendeckung zu erzielen. Grund hierfür sind steigende Kosten, die sich durch erhöhte Aufwendungen in der Unterhaltung sowie den anstehenden Austausch von rund 140 Wasserzählern in 2014 und 2015 begründen.

Des Weiteren sollte der Gebührenbemessung künftig ein Kalkulationszeitraum von drei Jahren gem. § 6 (2) KAG zugrunde gelegt werden. Eine sich am Ende des Kalkulationszeitraums aus einer Abweichung der tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ergebene Kostenüber– oder –unterdeckung ist innerhalb der auf die Feststellung der Über- oder Unterdeckung folgenden drei Jahre auszugleichen.

Hintergrund der künftigen Festsetzung eines bestimmten Kalkulationszeitraumes ist ein Urteil des Bundesfinanzhofes vom 06.02.2013, in dem entschieden wurde, dass eine rückstellungsfähige ungewisse Verbindlichkeit vorliegt, wenn eine so genannte Kalkulationsperiode auszugleichen ist. Dies bedeutet, dass evtl. Überschüsse, die in die Gebührenausgleichsrücklage fließen, künftig steuerrechtlich keine Gewinne mehr sind, wenn man sich verpflichtet, diese innerhalb der nächsten Kalkulationsperiode auszugleichen. Setzt man keinen konkreten Kalkulationszeitraum fest, können die sich aus der Kalkulation ergebenen Überschüsse kapitalertragssteuerpflichtig werden. Diese Mehraufwendungen würden wiederum zu Lasten des Gebührenschuldners gehen.


Beschluss:

 

Die Verbrauchsgebühr ist für den Kalkulationszeitraum von 2014 bis 2016 auf  1,55 € je cbm anzupassen. Der Erlass einer III. Nachtragssatzung über die Erhebung von Abgaben für die Wasserversorgung für die Gemeinde Stocksee gem. anliegendem Entwurf wird beschlossen.


Abstimmungsergebnis dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0