Amt Bornhöved
 

Auszug - Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2014  

2. Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Schmalensee
TOP: Ö 5
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Schmalensee Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.01.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeindesaal Schmalensee
Ort: Dorfstr. 13, 24638 Schmalensee
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Cuwie hatte eine Reihe von Fragen zum Haushaltsentwurf an die Verwaltung gerichtet und diese auch den Finanzausschussmitgliedern zukommen lassen. Da nicht alle Ausschussmitglieder die Antworten zu diesen Fragen erhalten haben, werden zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes die Antworten in Schriftform verteilt.

 

Herr Griese bittet um Erläuterung darüber, welcher Fehler bei der Aufstellung über das vorläufige Jahresergebnis 2012 (Seite II Vorbericht) enthalten ist. Vom Protokollführer wird mitgeteilt, dass hier ein Summierungsfehler enthalten ist. Die richtige Darstellung wird nachfolgend aufgeführt (Grundlage = Haushaltsplan 2013 und 2014):

 

Ergebnishaushalt

2011

2012

Ergebnisplan (Jahresfehlbetrag)

- 118.100,00

- 86.100,00

 

 

 

vorl. Ergebnis -Pos. 26-

- 26.597,79

15.414,64

+ Erträge aus der Auflösung von Sonderposten

  (Planzahl -Pos. 2 + 4-)

71.800,00

35.900,00

- Aufwendungen für Abschreibungen

  (Planzahl -Pos. 14-)

130.500,00

99.900,00

vorl. Ergebnis (Jahresfehlbetrag)

- 85.297,79

- 48.585,36

 

 

 

Differenz Plan – vorl. Ergebnis

32.802,21

37.514,64

 

Weiter wird vom Protokollführer zur eingeplanten Kreditaufnahme mitgeteilt, dass die Planung eines Kredits zwar die Voraussetzung für eine Kreditaufnahme ist, dieses aber nicht zwangsläufig auch eine Kreditaufnahme in gleicher Höhe bedeutet. Sollte ein Kredit aufgenommen werden, wäre noch ein gesonderter entsprechender Beschluss der Gemeindevertretung erforderlich.

 

Anschließend erfolgt eine lebhafte Aussprache über die finanzielle Perspektive der Gemeinde, in der auch die Meinung geäußert wird, dass eine Rückkehr zur Kameralistik überlegt werden könnte. Dieser Gedanke wird allerdings nicht weiter verfolgt.

 

Weiter wird die Auffassung geäußert, dass die Gemeinde die Einnahmesituation verbessern müsste. Eine weitere Erhöhung der Realsteuerhebesätze über das vorgesehene Niveau 2014 wird allerdings nicht befürwortet. Vielmehr wäre eine Erhöhung der Gewerbesteuererträge anzustreben. Der Ausschussvorsitzende meint dazu, dass sich die Gemeinde für Gewerbebetriebe interessanter machen müsste. Wegen höherer Gewerbesteuereinkünfte wird auch auf den umstrittenen Windenergiepark hingewiesen und die Ausschussmitglieder sind sich darüber einig, dass es interessant wäre zu erfahren, wie sich Windparks auf die Gewerbesteuereinnahmen in anderen Orten mit solchen Anlagen ausgewirkt haben. Der Ausschussvorsitzende stimmt zu, dass dieses Thema gesondert im Finanzausschuss im Frühherbst 2014 behandelt werden sollte. Die Verwaltung wird um Mitteilung gebeten, ob dort entsprechende Erfahrungswerte zur Entwicklung der Gewerbesteuer aus Windparks bekannt sind. Herr Jankowski teilt mit, dass auch er versuchen wird, dazu etwas in Erfahrung zu bringen.

 

Auf den Einwand, dass beim Betrieb eines Windparks andere Erträge sinken könnten (z. B. durch Wegzüge), gibt Herr Griese an, dass so etwas reine Spekulation wäre.

 

Zum Abschluss der Aussprache wird festgestellt, dass offenbar bei allen Haushaltsentwürfen die Seiten 208 und 209 nicht enthalten sind und wird über folgenden Antrag abgestimmt:


Beschluss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die als Vorlage verteilte Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen zu beschließen.


Abstimmungsergebnis dafür: 4 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

Hinweis der Verwaltung

Die Seiten I und II des Vorberichtes mit dem Summierungsfehler werden ausgetauscht und die fehlenden Seiten 208 und 209 werden nachgereicht.

Erfahrungswerte über die Entwicklung von Gewerbesteuereinnahmen aus anderen Gemeinden mit Windenergieparks liegen der Verwaltung nicht vor. Diese werden von anderen Verwaltungen auch nicht zu bekommen sein, weil entsprechende Zahlen unter das Steuergeheimnis fallen. Allenfalls könnte das Gewerbesteuergesamtaufkommen ermittelt werden. Dieses hätte aber bestenfalls eine indizielle Aussagekraft, weil im Gesamtaufkommen die Gewerbesteuerentwicklung aller dort befindlichen Betriebe aufgezeigt werden würde und ein Rückschluss auf die Wirkung eines Windparks spekulativ wäre. In einer Einwohnerversammlung im vergangenen Jahr im Schmalensee wurden dazu allerdings Ausführungen vorgetragen und der Bürgermeister hat sich ebenfalls mit dieser Thematik beschäftigt.