Amt Bornhöved
 

Auszug - Energetische Sanierung der Franz-Bruche-Halle  

4. Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 9
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 10.04.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Treffpunkt: Bauhof, Ostlandplatz 2-4, 24610 Trappenkamp
Ort:
Zusatz: Die Sitzung beginnt mit einer Besichtigung der Gebäude des Bauhofes und der Feuerwehr und wird anschließend im Sitzungsraum der Feuerwehr fortgesetzt.
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zu diesem Tagesordnungspunkt haben die Ausschussmitglieder eine Beschlussvorlage erhalten. Herr Feddersen berichtet ergänzend, dass eine Deckendämmung bereits vorgenommen worden ist. Hierdurch konnte erreicht werden, dass die Heizungsanlage niedriger gefahren werden konnte und somit schon Kosten eingespart werden konnten.

 

Er teilt weiter mit, dass bereits jetzt schon absehbar ist, dass die geplanten Arbeiten nicht in den Sommerferien komplett umsetzbar sind. Er schlägt deshalb vor, die Maßnahme in das Jahr 2015 hinein zu strecken.

 

Weiter teilt er mit, dass von ihm Angebote für den Austausch der Trennvorhänge eingeholt worden sind. Das Angebot der Firma Trenomat liegt bei 53.500 Euro. Alternativ hat die Firma WSS ein Angebot in Höhe von 22.500 Euro vorgelegt. Herr Feddersen hat die Unterlagen an das Bauamt, Frau Frank, gegeben.

 

Er weist in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass bei dem Austausch der Leuchtmittel darauf geachtet werden muss, dass es sich bei den neuen Leuchtmitteln um ballwurfsichere Mittel handelt.

 

Es wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:


1. Die energetische Sanierung der Franz-Bruche-Halle wird im Umfang der bei dem PSK 424030.5211000 bereitgestellten Haushaltsmittel beschlossen. Die erforderlichen Maßnahmen werden nach Dringlichkeit in Abstimmung mit dem Architekturbüro durchgeführt. Der Bauausschuss wird ermächtigt, abschließend über die durchzuführenden Maßnahmen zu entscheiden. Der Maßnahmenbeginn ist zurückzustellen, bis über die Förderanträge entschieden ist.

 

2.  Mit der weiteren Planung und Durchführung der Maßnahmen wird das Arch. Büro Feddersen beauftragt.

 

3.  Sofern eine Förderung aus dem Sondervermögen „Energetische Sanierung von kommunalen Schulen und Kindertageseinrichtungen“ in beantragter Höhe gewährt wird, genehmigt die Gemeindevertretung eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe der Maßnahmenkosten von 518.840,00 EUR, da in diesem Fall die Mehrausgaben durch den Zuschuss gedeckt sind. Sollte der Zuschuss geringer ausfallen, ist über die überplanmäßige Ausgabe neu zu entscheiden.

 

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Aufträge für die Maßnahmen an die wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.


Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

Herr und Frau Feddersen verlassen die Sitzung um 20.15 Uhr.