Amt Bornhöved
 

Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 für das Gebiet nördlich der Segeberger Straße, östlich der Waldstraße, südlich des Fußweges zur K 52 und westlich der Waldfläche "Große Heide" (Ausweisung von Wohnbauflächen)  

4. Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 11
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 10.04.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Treffpunkt: Bauhof, Ostlandplatz 2-4, 24610 Trappenkamp
Ort:
Zusatz: Die Sitzung beginnt mit einer Besichtigung der Gebäude des Bauhofes und der Feuerwehr und wird anschließend im Sitzungsraum der Feuerwehr fortgesetzt.
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Den Ausschussmitgliedern liegt hierzu eine Beschlussvorlage vor.

 

Herr Schütte bittet um Mitteilung, wer Grundstückseigentümer des B-Plan-Gebietes ist.

Herr Block teilt hierauf mit, dass dies in öffentlicher Sitzung nicht beantwortet werden kann.

 

Nach einer kurzen Aussprache wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:


Beschluss:

 

 

Der Aufstellungsbeschluss vom 17.03.2010 für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 für das Gebiet nördlich der Segeberger Straße, östlich der Waldstraße und südlich des Fußweges zwischen dem Hotel und der K 52 und westlich der Waldfläche „Große Heide“, der die Festsetzung eines Sondergebietes „Sport- und Freizeithotel“ zur Schaffung zusätzlicher Sport- und Freizeitnutzungen vorsieht, wird vollständig (Pkt. 1 – 6) aufgehoben und folgender neuer Beschluss gefasst:

 

1. Für das Gebiet nördlich der Segeberger Straße, östlich der Waldstraße, südlich des Fußweges zur K 52 und westlich der Waldfläche „Große Heide“ wird der Bebauungsplan Nr. 22 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

 Mit dieser Planung soll eine Fläche zur Deckung des Baulandbedarfes planungsrechtlich vorbereitet und gesichert werden.


 Lageplan:

 

 

2. Der Bebauungsplan soll nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) unter den Aspekten der Wiedernutzbarmachung bereits bebauter Flächen und Nachverdichtung als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

 

3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. In der Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss ist jedoch darauf hinzuweisen, dass sich die Öffentlichkeit in der Amtsverwaltung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

 

5. Der Bauausschuss wird ermächtigt, sämtliche verfahrensleitenden Beschlüsse im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 zu fassen, mit Ausnahme des Satzungsbeschlusses.

 

6. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes und der Beteiligung der Öffentlichkeit der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Möller-Plan in Wedel beauftragt werden.

 

 Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle weiteren Planungs- und Prüfaufträge, die im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 erforderlich werden, zu beauftragen.

 

7. Die Gemeindevertretung genehmigt bei dem Produktsachkonto 511000.5431080 (Aufwendungen für die Ortsplanung) eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 12.600 Euro. Die Finanzierung ist im Rahmen der Gesamtdeckung sichergestellt.

 


Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 1 Stimmenthaltung: 0