Amt Bornhöved
 

Auszug - Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 für das Gebiet nördlich des Michael-Ende-Weges, östlich des Astrid-Lindgren-Weges, südlich des Spielplatzes und westlich der Waldfläche (Änderung in Einzelhausbebauung)  

4. Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 12
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 10.04.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Treffpunkt: Bauhof, Ostlandplatz 2-4, 24610 Trappenkamp
Ort:
Zusatz: Die Sitzung beginnt mit einer Besichtigung der Gebäude des Bauhofes und der Feuerwehr und wird anschließend im Sitzungsraum der Feuerwehr fortgesetzt.
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Ausschussmitglieder haben eine Beschlussvorlage erhalten.

 

Nach einer kurzen Aussprache wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:


 

Beschluss:

 

1.  Für das Gebiet nördlich des Michael-Ende-Weges, östlich des Astrid-Lindgren-Weges, südlich des Spielplatzes und westlich der Waldfläche wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 aufgestellt.

 

 In diesem Teilbereich sollte für eine Seniorenresidenz ein dreigeschossiges Gebäude entstehen. Dieses Vorhaben kann nicht mehr umgesetzt werden. Es ist daher vorgesehen, diesen Teilbereich des Bebauungsplanes umzustrukturieren und in die zulässige bauliche Struktur der umgebenden Fläche einzufügen.

 

 

 

 Lageplan:

 

 

 

2. Der Bebauungsplan soll nach § 13 a Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

 

3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. In der Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss ist jedoch darauf hinzuweisen, dass sich die Öffentlichkeit in der Amtsverwaltung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

 

5. Der Bauausschuss wird ermächtigt, sämtliche verfahrensleitenden Beschlüsse im Zusammenhang mit der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 zu fassen, mit Ausnahme des Satzungsbeschlusses.

 

6. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro Möller-Plan in Wedel beauftragt werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle Planungs- und Prüfaufträge zu vergeben, die im Zusammenhang mit der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 erforderlich werden.

 

7. Bei dem Produktsachkonto 511000.5431080 (Aufwendungen für die Ortsplanung) wird eine weitere überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 10.400 Euro genehmigt. Die Finanzierung ist im Rahmen der Gesamtdeckung sichergestellt.

 


Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 1