Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2017/439/08GV  

Betreff: Prüfung des Jahresabschlusses 2012
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Maren LembergerAktenzeichen:20-1/(08) 913.69_JA12
Federführend:20-1.1 Finanzen Bearbeiter/-in: Borchardt, Kim-Eric
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Tensfeld Vorberatung
15.08.2018 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Tensfeld geändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld Entscheidung
05.09.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld hat in Ihrer Sitzung am 14.12.2009 beschlossen, die Haushaltsführung entsprechend dem für Schleswig-Holstein vorgesehenen Wahlrecht zum 01.01.2011 auf die doppelte Buchführung (Doppik) umzustellen.

 

Pflichtiger Bestandteil der Haushaltsführung nach den Grundsätzen der Doppik ist gem. § 95 m Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach den Vorgaben des § 95 m Abs. 1 Satz 3 GO aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Nach § 95 m Abs. 1 Satz 4 GO ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beigefügt.

 

Gem. § 95 n Abs. 5 GO ist für die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss zuständig. Die Beschlussfassung erfolgt gem. § 95 n Abs. 3 Satz 1 GO durch die Gemeindevertretung. Gem. § 3 Abs. 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Gemeinde Tensfeld ist der Finanzausschuss für die Prüfung der Jahresrechnung zuständig. Dabei kann dieser den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten.

 

Aufgrund der dargestellten Regelungen der GO erfolgt nunmehr die Vorlage des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2012 zur Prüfung und Beschlussfassung.

 

Des Weiteren obliegt es der Gemeindevertretung gem. § 95 n Abs. 3 Satz 2 GO, über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. des Jahresfehlbetrages zu beschließen.

 

Die Gemeinde Tensfeld schließt das Jahr 2012 mit einem deutlichen Fehlbetrag in Höhe von 112.122,96 € ab, womit sie jedoch den planerischen Fehlbetrag des Haushaltsjahres von ursprünglich 243.700,00 € um 131.577,04 € verbessern konnte.

 

Nach § 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik sind Jahresfehlbeträge durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage auszugleichen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld hat zwischenzeitlich den Ausgleich des Jahresfehlbetrages 2011 aus Mitteln der Ergebnisrücklage beschlossen, sodass diese sich auf den Bestand von 154.131,16 € reduziert. Mit dem nunmehr vorliegenden auszugleichenden Jahresergebnis 2012 würde sich die Ergebnisrücklage sodann auf 42.698,24 € reduzieren. Der Anteil der Ergebnisrücklage an der allgemeinen Rücklage würde dann 3,87% betragen. Die in § 25 Abs. 3 GemHVO-Doppik vorgeschriebene Mindestgrenze von 10% wäre damit nicht eingehalten, was die Gemeinde verpflichten würde, zusätzliche Angaben zur Haushaltskonsolidierung gem. § 6 Abs. 1 Nr. 8 GemHVO-Doppik im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zu machen. Da diese Angaben und Übersichten in den Vorberichten der Gemeinde Tensfeld bereits verarbeitet sind, werden diese Vorgaben bereits erfüllt.

 

Verwaltungsseitig wird daher ein Ausgleich des Jahresfehlbetrages 2012 aus Mitteln der Ergebnisrücklage empfohlen, um keine Fehlbeträge in das Folgejahr vortragen zu müssen. 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Reduzierung der Ergebnisrücklage von 154.131,16 € auf 42.698,24 € aufgrund des Ausgleichs des Jahresfehlbetrages 2012 in Höhe von 112.122,96 €.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

a)      Die Gemeindevertretung beschließt den durch den Finanzausschuss geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 in der vorliegenden Form. Etwaige Feststellungen/Beanstandungen im Zuge einer Belegprüfung sind im laufenden Haushaltsjahr zu bereinigen.

 

b)      Die Gemeindevertretung beschließt den Ausgleich des Jahresfehlbetrages von 112.122,96 € durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage.

 

 

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Anlage/n:

Jahresabschluss zum 31.12.2012 der Gemeinde Tensfeld

Lagebericht zum 31.12.2012 der Gemeinde Tensfeld

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Deckblatt (93 KB)      
Anlage 2 2 Bilanz (2690 KB)      
Anlage 3 3 Ergebnisrechnung (2200 KB)      
Anlage 4 4 Teilergebnisrechnung (3001 KB)      
Anlage 5 5 Finanzrechnung (2277 KB)      
Anlage 6 6 Teilfinanzrechnung (4110 KB)      
Anlage 7 7 Anhang (266 KB)      
Anlage 8 8 Anlagespiegel (2752 KB)      
Anlage 9 9 Anlage_2-5 (936 KB)      
Anlage 10 10 Lagebericht (481 KB)