Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2018/033/02GV  

Betreff: ÖPNV-Anbindung zum Bahnhof Rickling
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Jan Gintel
Federführend:11-3 Bürgerservice Bearbeiter/-in: Gintel, Jan Paul
Beratungsfolge:
Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved Information
07.02.2018 
24. Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved an Verwaltung zurück verwiesen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Bornhöved befürwortet eine direkte ÖPNV-Anbindung an den Bahnhof Rickling durch Verlängerung des Zubringers aus Trappenkamp. Bei der Anbindung handelt es sich um die Linie 7930 Bf. Bad Segeberg (ZOB) - Trappenkamp, ZOB.

 

Aufgabenträger für den ÖPNV ist der Kreis. Zuständig für die Fahrpläne ist die SVG Südwestholstein ÖPNV-Verwaltungsgemeinschaft der Kreise Dithmarschen, Pinneberg und Segeberg.

Zwischen Trappenkamp und Rickling verkehrt die Linie 7930 im Autokraft-Netz, zwischen Bornhöved und Trappenkamp die Linie 410 im VKP-Netz.

 

Wenn die Gemeinde eine direkte Anbindung wünscht, müsste das konkret bei der SVG beantragt werden, die dann den Sachverhalt prüft. Im Rahmen der Prüfung würde eine Kostennote erstellt werden. Um den Finanzierungsrahmen abstecken zu können, müsste zunächst einmal das gewünschte Leistungsvolumen benannt werden.

Der Sachverhalt wird dann beim Kreis Segeberg im Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz (UNK) beraten.

 

Die Linie 410 gehört zum „definierten regionalen Grundnetz“ und ist eine der wenigen Verbindungen, die noch nicht mit anderen Linien vertaktet ist.

Grundsätzlich ist ein taktorientierter Ausbau der Linie 410 i. V. m. der Linie 411 zwischen Bornhöved und Bad Segeberg beabsichtigt. Dies ist auch als Handlungsfeld im aktuellen regionalen Verkehrsplan des Kreises Segeberg (RNVP) verankert.

Bei einem eventuellen späteren Ausbau der Linie 410 wäre evtl. eine Verknüpfung durch einen Umstieg in Trappenkamp möglich. Über diesen Weg wäre die Anbindung an den Bahnhof zwar mit einem Umstieg verbunden; die beiden Linien wären aber aufeinander abgestimmt.

 

In der Sitzung des Bauausschusses vom 29.11.2017 wurden für die Verlängerung der Verbindung Kosten von 10.000 € genannt und folgender Beschluss gefasst: Mit dem Verkehrsunternehmen sind Gespräche über eine Ausdehnung der Linienverbindung von Rickling über Trappenkamp nach Bornhöved zur Verdichtung des Verkehrsnetzes für die Dauer eines Versuchszeitraumes von zunächst einem Jahr zu führen.

 

Auf diese konkrete Anfrage teilte die SVG folgendes mit:

 

1.Für ÖPNV ist allein der Kreis Segeberg gesetzlich verantwortlich. Gemeinde und Verkehrsunternehmen können zwar miteinander reden, für beide besteht jedoch keinerlei Rechtsgrundlage für die Entwicklung, Vereinbarung oder Umsetzung von ÖPNV-Maßnahmen. Einzig sinnvoller Ansprechpartner für die Gemeinde ist daher der Kreis Segeberg bzw. die SVG als dessen verlängerter ÖPNV-fachlicher Arm.

 

2.Ein Versuchszeitraum von einem Jahr ist aus ÖPNV-fachlicher Sicht deutlich zu kurz, um valide Daten für eine belastbare Beurteilung von ÖPNV-Maßnahmen zu gewinnen. Neue ÖPNV-Maßnahmen benötigen i.d.R. drei Jahre bis zur vollständigen Marktetablierung.

 

3.Das Zustandekommen des genannten Betrags von T€ 10 ist für uns nicht nachvollziehbar. ÖPNV-Finanzierungsbedarfe ergeben sich aus Verkehrsverträgen, die der Kreis als Auftraggeber mit den Verkehrsunternehmen als Auftragnehmern abgeschlossen hat. Nur auf dieser verbindlichen Basis können Finanzierungsbedarfe durch uns ermittelt werden. Insofern kann grundsätzlich festgehalten werden, dass sich mit T€ 10 kein signifikantes Leistungsvolumen finanzieren lässt, ein attraktives ÖPNV-Angebot erforderte ein Vielfaches dieses Betrags.

 

 

Konkret bleibt damit festzuhalten, dass die Gemeinde den Wunsch für eine bestimmte ÖPNV-Regelung äußern und allenfalls einen entsprechenden Beschluss fassen kann, damit der SVG das Ansinnen im UNK-Ausschuss des Kreises zur Beratung darstellen kann.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

 

 

 

 

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Anlage/n:

 

 

 

 

 

Stammbaum:
VO/2018/033/02GV   ÖPNV-Anbindung zum Bahnhof Rickling   11-3 Bürgerservice   Vorlage
VO/2018/033/02GV-1   ÖPNV-Anbindung zum Bahnhof Rickling   11-3 Bürgerservice   Vorlage