Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2018/266/07GV  

Betreff: Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Kim-Eric BorchardtAktenzeichen:20-1 / (07) 913.69_JA14
Federführend:20-1.1 Finanzen Bearbeiter/-in: Borchardt, Kim-Eric
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Tarbek Vorberatung
10.09.2018 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Tarbek ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek Entscheidung
18.09.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

Die Gemeinde Tarbek hat in Ihrer Gemeindevertretersitzung am 15.12.2009 beschlossen, die Haushaltsführung entsprechend dem für Schleswig-Holstein vorgesehenen Wahlrecht zum 01.01.2011 auf die doppelte Buchführung (Doppik) umzustellen.

 

Pflichtiger Bestandteil der Haushaltsführung nach den Grundsätzen der Doppik ist gem. § 95 m Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach den Vorgaben des § 95 m Abs. 1 Satz 3 GO aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Nach § 95 m Abs. 1 Satz 4 GO ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen.

 

Gem. § 95 n Abs. 5 GO ist für die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss zuständig. Die Beschlussfassung erfolgt gem. § 95 n Abs. 3 Satz 1 GO durch die Gemeindevertretung. Gem. § 3 Abs. 1 Buchst. b) der Hauptsatzung der Gemeinde Tarbek ist der Finanzausschuss für die Prüfung der Jahresrechnung zuständig. Dabei kann der Prüfungsausschuss den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten. 

 

Aufgrund der dargestellten Regelungen der GO erfolgt nunmehr die Vorlage des Jahres-abschlusses für das Haushaltsjahr 2014 zur Prüfung und zur Beschlussfassung.

 

Des Weiteren obliegt es der Gemeindevertretung gem. § 95 n Abs. 3 Satz 2 GO, über die Verwendung des Jahresüberschusses / des Jahresfehlbetrages zu beschließen.

 

Die Gemeinde Tarbek schließt das Haushaltsjahr 2014 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.324,17 EUR ab, damit konnte die Gemeinde den planerischen Fehlbetrag von 17.400,00 EUR um 12.075,83 EUR verbessern.

 

Gem. § 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik sind erwirtschaftete Jahresfehlbeträge durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage auszugleichen. Von der Regelung des § 26 Abs. 3 darf nur in atypischen Ausnahmefällen abgewichen werden. Die Ergebnisrücklage beträgt nach der Buchung der Jahresergebnisse 2012 und 2013 auf Grundlage der GV-Beschlüsse vom 13.06.2018 nunmehr 9.375,28 EUR und reicht somit für einen Fehlbetragsausgleich aus.

 

Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, den erwirtschafteten Jahresfehlbetrag durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage auszugleichen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Reduzierung der Ergebnisrücklage von 9.375,28 EUR um 5.324,17 EUR auf 4.051,11 EUR.

 

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Beschlussvorschlag:

a)      Die Gemeindevertretung beschließt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 in der vorliegenden Form. Etwaige Feststellungen/Beanstandungen im Rahmen einer Belegprüfung sind im laufenden Haushaltsjahr zu bereinigen.

 

b)      Die Gemeindevertretung beschließt den Ausgleich des erwirtschafteten Jahresfehlbetrages durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage.

 

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Anlage/n:

Jahresabschluss zum 31.12.2014 der Gemeinde Tarbek

Lagebericht zum 31.12.2014 der Gemeinde Tarbek

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bilanz (2351 KB)      
Anlage 2 2 Ergebnisrechnung (322 KB)      
Anlage 3 3 Teilergebnisrechnung (3461 KB)      
Anlage 4 4 Finanzrechnung (434 KB)      
Anlage 5 5 Teilfinanzrechnung (8072 KB)      
Anlage 6 6 Anhang (4822 KB)      
Anlage 7 7 Anlagespiegel (1023 KB)      
Anlage 8 8 Anlage_2-5 (848 KB)      
Anlage 9 9 Lagebericht (3353 KB)