Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2018/286/08GV  

Betreff: Regelung des Winterdienstes ab November 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Stefan Günther
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Frank, Jenni
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Wegeausschuss der Gemeinde Tensfeld Vorberatung
Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld Entscheidung
05.09.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

Bis einschl. 15.04.2018 wurde der Winterdienst von der Fa. P. aus S. auf Gemeindestraßen geleistet. Folgende Straßen sind vom Winterdienst betroffen:

Burade, Bahnhofstraße, Am Bahndamm, Am Berg, Up de Brügg, Postweg, An de Lieht, Am Holm, In de Kuhl und Am Wiesendamm.

 

Ab November 2018 muss eine neue Regelung getroffen werden, d. h. dass eine neue Preisumfrage erfolgen muss. Die Gemeinde strebt an, die neue Vergabe gleich für vier Jahre gem. Vergabeordnung für Leistungen durchzuführen.

 

Sofern die Gemeindevertretung entsprechend dem Beschlussvorschlag einer neuen Preisumfrage für vier Jahre zustimmt, wird die Preisumfrage von der Amtsverwaltung Bornhöved gestartet. In einer weiteren Sitzung der Gemeindevertretung, die spätestens Anfang November 2018 stattfinden muss, wäre ein Vergabebeschluss zu fassen, weil die Gesamtsumme der Winterdienstleistung, gerechnet auf vier Jahre, die Wertgrenze der Bürgermeisterin gem. Hauptsatzung übersteigt.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten sind im Haushalt berücksichtigt.

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, einen Rahmenvertrag nach durchgeführtem Preisvergleich für den Winterdienst auf Gemeindestraßen für die Jahre 2018 bis einschl. Frühjahr 2022 mit dem wirtschaftlichsten Anbieter zu vereinbaren.

 

 

 

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Anlage/n: