Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2018/305/10GV  

Betreff: 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Trappenkamp für das Gebiet "Nördlich Danziger Straße, westlich Gablonzer Straße, südlich Grundstück Gablonzer Straße 10 a/b"
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/621.41_5_7
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
Beratungsfolge:
Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp Vorberatung
30.08.2018 
Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Trappenkamp (offen)   
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
27.09.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

Auf dem Grundstück Gablonzer Straße/Danziger Straße, Flurstücke 65/4 und 53/23 der Flur 1 der Gemarkung Trappenkamp (früher Minigolfplatz) ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses geplant. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5. Das Vorhaben ist derzeit nicht zulässig, da es den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Anzahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze widerspricht. Der Bebauungsplan trifft für den Vorhabenbereich die Festsetzung von zwei Vollgeschossen als Höchstgrenze. Das Vorhaben soll jedoch mit drei Vollgeschossen und Staffelgeschoss verwirklicht werden. Die genannte Festsetzung im Bebauungsplan wird insofern nicht eingehalten.

 

Die Grundstückseigentümer und zugleich Bauherren, im folgenden Antragsteller genannt, beantragen eine Änderung des Bebauungsplanes.

 

Die Antragsteller haben den Wunsch geäußert, dass das Büro Möller-Plan in Wedel mit den Planungsleistungen beauftragt wird.

 

Das Planungsbüro hat für die Beratung in den gemeindlichen Gremien den beigefügten Entwurf der 7. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 5 und eine Begründung dazu erarbeitet.

 

Die Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes kann im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt werden, weil die Voraussetzungen dafür vorliegen. Zur weiteren Begründung wird auf die beigefügten Entwurfsunterlagen verwiesen.

 

 

 

 

Ergänzend dazu gibt das Büro Möller-Plan noch folgende Anmerkungen zu der Planung der Gemeinde:

 

 

  1. „Mischgebiet – in fast dem gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5 ist als Art der Nutzung Mischgebiet festgesetzt. Das erfordert eine Durchmischung der Nutzung (auch nach der BauNVO 1968, die dem B-Plan zugrunde liegt). Innerhalb des Plangeltungsbereiches ist jedoch nur Wohnnutzung vorhanden, keine gewerbliche Nutzung. Auch wenn diese 7. Änderung des Bebauungsplanes im Zuge der TöB-Beteiligung in diesem Punkt nicht auf Kritik stößt, ist nicht gewährleistet, dass die angestrebte Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus erteilt wird. Aufgrund des fehlenden gewerblichen Anteils der Nutzungen ist keine Durchmischung vorhanden und Wohnnutzung kann eigentlich nicht mehr genehmigt werden. Dies zeigt aber das Planungserfordernis für eine entsprechende Anpassung des Bebauungsplanes.
  2. Wir haben zunächst angedacht, für den Geltungsbereich der 7. Änderung die Anpassung an diese Situation vorzuschlagen, indem wir die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes vorsehen. Damit würden wir aber auf die o.g. Diskrepanz deutlich hinweisen und das Planerfordernis für den gesamten Bebauungsplan unterstreichen. Die Änderung des gesamten Bebauungsplanes würde deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen als die jetzt betriebene 7. Änderung. Die jetzt geplante Bebauung wäre dann zunächst nicht möglich.

 

  1. PKW-Stellplätze, Carports – die gesetzliche Regelung zur Zulässigkeit der vorgenannten Anlagen außerhalb der Baugrenze waren zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 anders gefasst als sie heute sind. Die BauNVO 1968 verweist auf landesrechtliche Regelungen. Im B-Plan ist die LBO 1960 als Grundlage erwähnt, die in unserem Büro aber nicht verfügbar ist. Die LBO 1968 bezeichnet überdachte Stellplätze im Bauwich (Abstandsfläche) als genehmigungsfähig. Wir gehen davon aus, dass damit die Grundlage für die Umsetzung der uns vorliegenden Vorhabenplanung gegeben ist und haben dazu keine Festsetzung vorgesehen.

 

  1. Rechtliche Grundlagen – aufgrund der gegebenen Situation hinsichtlich der Mischgebietsausweisung haben wir bewusst nur die Regelungen in die Begründung aufgenommen, die geändert wurden. Für alles andere haben wir auf den rechtskräftigen B-Plan und die darin erwähnten Rechtsgrundlagen verwiesen. Das erscheint zunächst verwirrend, hat aber den Grund, nichts anzufassen, was das Vorhaben beeinträchtigen könnte.“

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Antragsteller haben sich mit der Gemeinde darauf verständigt, dass das Büro Möller-Plan in Wedel mit den Planungsleistungen beauftragt wird. Die Antragsteller haben eine Übernnahme der Kosten zugesichert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

1.  Für das Gebiet „nördlich der Danziger Straße, westlich der Gablonzer Straße und südlich Grundstück Gablonzer Straße 10 a-b“ soll die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden.

 

Mit der Planung soll eine bisher unbebaute Fläche aktiviert werden. Gleichzeitig soll durch die Erhöhung der zulässigen Geschossigkeit sowie der Grundflächenzahl (GFZ) eine Nachverdichtung des im Zusammenhang bebauten Siedlungsbereiches erfolgen. Mit der Änderung des Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses geschaffen.

 

Weiterhin soll die Bauweise und die Baugrenze an die geplante Bebauung angepasst werden. Darüber hinaus erfolgen Änderungen an im bestehenden Bebauungsplan festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrechten einer Fernwärmeleitung sowie einer Trinkwasserleitung.

 

Ziele der Planaufstellung sind:

• städtebauliche Nachverdichtung einer innerörtlichen Fläche und Aktivierung

  ungenutzter Flächen

• Anpassungen der städtebaulichen Kennziffern (GFZ und Geschossigkeit) zur

  Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen eines geplanten

  Mehrfamilienhauses

• Änderung an bestehenden Geh-, Fahr- und Leitungsrechten

• Änderungen der Baugrenzen und der Bauweise

 

2. Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet „nördlich der Danziger Straße, westlich der Gablonzer Straße und südlich Grundstück Gablonzer Straße 10 a-b“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt (ggf. mit folgenden Änderungen gebilligt).

 

3. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses soll gemeinsam mit der Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Planes und der Begründung erfolgen.

 

4. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

5. Es wird genehmigt, dass der Bürgermeister das Büro Möller-Plan in Wedel mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beauftragt hat.

 

6. Die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 wird von einer vollständigen Kostenübernahme durch die Antragsteller abhängig gemacht.

 

7. Lageplan:

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlage/n:

Planzeichnung (Teil A)

Text (Teil B)

Begründung

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20180815_BP5-7-500_A3 (215 KB)      
Anlage 2 2 20180815_BP5-7-Ueberschrift+Legende_A3 (1293 KB)      
Anlage 3 3 20180815_Teil B_Text_BP5-7 (8 KB)      
Anlage 4 4 20180815_Begr_BP5-7 (278 KB)      
Stammbaum:
VO/2018/305/10GV   7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Trappenkamp für das Gebiet "Nördlich Danziger Straße, westlich Gablonzer Straße, südlich Grundstück Gablonzer Straße 10 a/b" hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss   21-1 Bauen und Planen   Vorlage
VO/2019/173/10GV   7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Trappenkamp für das Gebiet "Nördlich Danziger Straße, westlich Gablonzer Straße, südlich Grundstück Gablonzer Straße 10 a/b" hier: Änderung des Geltungsbereichs der Bauleitplanung   21-1 Bauen und Planen   Vorlage