Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2018/321/07GV  

Betreff: Fortschreibung/Überarbeitung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Tarbek
hier: Abschließender Beschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/07/651.11_01
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
Beratungsfolge:
Bau- und Wegeausschuss der Gemeinde Tarbek Vorberatung
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek Entscheidung
18.09.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie sind gemäß §§ 47 a-f Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG) von den Gemeinden Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und -auswirkungen geregelt werden. Die Lärmaktionspläne sind alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

 

Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie hat die Gemeindevertretung am 24.09.2013 gem. § 47 d BimSchG einen Lärmaktionsplan beschlossen, mit dem eine Bewertung der Lärmsituation durch die BAB A21 erfolgt ist und Lärmprobleme und –auswirkungen geregelt wurden. Dieser Lärmaktionsplan ist zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten.

 

Das Ingenieurbüro Lärmkontor GmbH wurde mit der Überprüfung und ggf. Überarbeitung beauftragt und hat für die Beratung in den gemeindlichen Gremien einen Lärmaktionsplan im Entwurf erstellt, den die Gemeindevertretung am 13.06.2018 gebilligt und zur Auslegung  bestimmt hat.  

 

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit fand eine 4-wöchige Auslegung des Entwurfs in der Zeit vom 09.07.2018 bis 09.08.2018 statt. Zeitgleich erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

 

Seitens der Träger öffentlicher Belange sind die in dem anliegenden Abwägungsvorschlag  aufgeführten Bedenken oder Anregungen geäußert worden. Aus der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Im weiteren Verfahren ist durch die Gemeindevertretung über die vorliegenden Anregungen oder Bedenken zu entscheiden und der Lärmaktionsplan zu beschließen. Anschließend wird der Lärmaktionsplan nach Unterzeichnung durch den Bürgermeister zur Unterrichtung der Öffentlichkeit bekanntgemacht. 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Planungskosten rd. 1.000,00 EUR.

 

 

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Beschlussvorschlag:

1. Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung hat die Gemeindevertretung mit dem in dem vorliegenden Abwägungsvorschlag genannten Ergebnis geprüft. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

2.  Die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Tarbek gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Umsetzung der dritten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

3. Der Beschluss der Gemeindevertretung ist zur Unterrichtung der Öffentlichkeit bekanntzumachen und in das Internet unter www.laerm.schleswig-holstein.de einzustellen. 

 

 

 

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Anlage/n:

Abwägungsvorschlag

Entwurf Lärmaktionsplan 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 AP Tarbek 3 2018-08-13 (198 KB)      
Anlage 2 2 Abwägungsvorschlag Lärmaktionsplan Tarbek 2018-08-13 (478 KB)