Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2018/346/02GV  

Betreff: Einziehung eines Flurstücks an der Straße "An den Kleingärten"
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Bianca SchrickelAktenzeichen:21-5/02
Federführend:21-4.1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Kruse, Peter
Beratungsfolge:
Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved Vorberatung
11.09.2018 
Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved (offen)   
Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Entscheidung
27.09.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Das Flurstück 131/6 der Flur 3 steht im Eigentum der Gemeinde Bornhöved und ist als  sonstige öffentliche Straße mit der Beschränkung Feldweg gewidmet und dient damit der Bewirtschaftung von Feldgrundstücken.

 

Dem Ausschuss lag zur letzten Beratung ein Antrag der DFMG Deutsche Funkturm GmbH zur Genehmigung der Nutzung dieses Weges vor. Die Antragstellerin hatte angezeigt, dass sie auf dem Flurstück 115/1 der Flur 3 einen Mobilfunkmast zu errichten beabsichtigt und die Zuwegung über das gemeindliche Grundstück erforderlich ist. Unter Hinweis auf die bestehende Widmung kam der Ausschuss zu dem Ergebnis, dass es keiner Genehmigung bedarf.

 

Bei der weiteren Bearbeitung der Anfrage der Antragstellerin wurde festgestellt, dass das (gewidmete) Flurstück der Gemeinde durch einen Landwirt als landwirtschaftliche Fläche genutzt wird und deshalb dieses Flurstück nicht entsprechend dem Widmungszweck als Feldweg befahrbar ist (siehe anliegende Foto). 

 

Der Ausschussvorsitzende des Bauausschusses hat deswegen angeregt, eine grundsätzliche Beratung darüber zu führen, ob diese Fläche durch den Landwirt wieder als Wegfläche herzurichten ist  oder alternativ eine Einziehung der Fläche erfolgt und diese dann möglicherweise an den Landwirt verpachtet/verkauft wird.

 

Die einmal verfügte Widmung und die daraus resultierende öffentliche Zweckbestimmung können nur durch die förmliche Einziehung beseitigt oder eingeschränkt werden.

 

Im vorliegenden Fall wurde aufgrund der Entscheidung des Bauausschusses der Antragstellerin bereits mitgeteilt, dass sie den Weg der Gemeinde nutzen kann und es hierfür keiner Eintragung eines Wegerechtes bedarf.

 

Die Einziehung des Feldweges hätte zur Folge, dass das Flurstück 115/1 der Flur 3, auf dem der Mobilfunkmast errichtet werden soll, nach der Einziehung verschlossen wird. Damit könnte weder die Antragstellerin noch der Landwirt, in dessen Eigentum die Flurstücke 115/1 und 116/11 der Flur 3 stehen, diese Flurstücke erreichen. Eine Einziehung des Feldweges wäre also mit Nachteilen für den Landwirt verbunden und somit nicht zu empfehlen.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

./.

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Es wird kein Beschlussvorschlag abgegeben.

 

 

 

 

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Anlage/n:

Lageplan

Foto

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan 131-6 (703 KB)      
Anlage 2 2 131-6 (1943 KB)