Vorlage - VO/2018/361/09SV
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Sachverhalt:
Der Fußweg zwischen dem Grundschulgebäude und der Offenen Ganztagsschule sollte auf Wunsch der Schulleitung verbreitert werden.
Die Verbreiterung wurde aufgrund des Beschlusses der Schulverbandsversammlung vom 07.12.2017 und nach erfolgten Preisumfrage gem. Vergabe- und Vertragsvordnung für Bauleistungen (VOB) an den wirtschaftlichsten Anbieter zum Angebotspreis in Höhe von 3.055,92 Euro vergeben.
Aufgrund der Witterung wurde im Einvernehmen des Schulverbandes und dem Auftragnehmer (AN) die Maßnahme auf die Sommerferien 2018 verschoben.
Vor dem Ausführungstermin fand eine Ortsbesichtigung statt.
Die Amtsverwaltung bzw. AN sollten nunmehr die Kostenschätzung bzw. 1. Nachtrag für eine Verbreiterung für weitere 50 cm des Fußweges vorlegen. Die Kosten wurden durch den AN auf das Doppelte geschätzt. Da dies den Kostenrahmen gem. Beschluss vom 07.12.2017 überschreitet, hat der Schulverbandsvorsteher dem AN den Auftrag mündlich entzogen.
Sofern die am 07.12.2017 beschlossene Leistung nicht umgesetzt werden soll, wäre der Beschluss durch die Schulverbandsversammlung aufzuheben.
Finanzielle Auswirkungen:
Der AN hat einen Anspruch auf Schadenersatz, den er jedoch nicht geltend gemacht hat.
Beschlussvorschlag:
Die Schulverbandsversammlung Sventana Bornhöved beschließt, den Beschluss vom 07.12.2017 über die Beauftragung eines Unternehmens mit der Wegverbreiterung zwischen dem Grundschulgebäude und der Offenen Ganztagsschule, aufzuheben.
Anlage/n: