Vorlage - VO/2018/375/10GV
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Sachverhalt:
Lageplan Ausschnitt B-Plan 14, 11. Änderung, Teil I und II:
Der Landesverein für Innere Mission in Schleswig-Holstein teilt mit, dass die bislang vorgesehene Bebauung mit einer stationären Pflege- und Betreuungseinrichtung (siehe im vorstehenden Lageplan Baufeld E) nicht mehr realisiert werden soll, sofern Baurecht für eine stationäre Pflegeeinrichtung mit ca. 100 Plätzen auf dem benachbarten Grundstück gegeben ist.
Für die bisherige Bebauung plant der Landesverein stattdessen ca. 30 Wohneinheiten für allgemeine Wohnzwecke und beantragt, dafür die planungsrechtlichen Voraussetzungen durch eine Änderung des Bebauungsplanes zu schaffen.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Landesverein als Antragsteller hat die Übernahme der Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes zugesichert. Mit der Planung soll auf Wunsch des Antragstellers der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.
Beschlussvorschlag:
1. Für das Gebiet "Nördlich Erfurter Straße, östlich Gablonzer Straße, Teilfläche des Grundstücks Wohnanlage für betreutes Wohnen Gablonzer Straße 11 a-d und Grundstück Erfurter Straße 9" soll die 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden.
Mit der beabsichtigten Bauleitplanung sollen die Festsetzungen des Bebauungsplanes an die geänderten Anforderungen an eine bedarfsgerechte Bebauung im Rahmen des allgemeinen Wohnens angepasst werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.
4.Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.
6. Die Planung wird von der Übernahme der Kosten durch den Antragsteller abhängig gemacht. Alle Leistungen für die Bauleitplanung können durch den Bürgermeister beauftragt werden, sobald die Übernahme sämtlicher im Zusammenhang mit der Planung entstehenden Kosten durch den Antragsteller sichergestellt ist.
7. Lageplan mit Darstellung des Geltungsbereichs der B-Plan-Änderung:
Anlage/n: